Sitzung: 17.03.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 12 Ja
Vorlage: 2003/WIT/116
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der stellvertretende Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden, Kam. Peter Hasselbrink, ist auf eigenen Wunsch von seiner Funktion zurückgetreten. Herr Peter Hasselbrink ist somit nach § 33 Landesbeamtengesetz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abzuberufen.
Die vakante Funktion ist über
Neuwahl durch die Mitgliederversammlung der FFw Wittenförden neu zu besetzen.
Gewählt wurde der Kam. Manfred Pöhland. Er ist nach § 129 Landesbeamtengesetz
durch den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten zu
ernennen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Wittenförden stimmt der Wahl des
Kam. Manfred Pöhland zum stellv. Gemeindewehrführer zu. Der Bürgermeister
ernennt den Kam. Pöhland nach § 129 Landesbeamtengesetz zum Ehrenbeamten für
die Dauer der Wahlzeit.
Herr Peter Hasselbrink ist nach § 33 Landesbeamtengesetz
als Ehrenbeamter abzuberufen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0