Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der stellvertretende Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wittenförden, Kam. Peter Hasselbrink, ist auf eigenen Wunsch von seiner Funktion zurückgetreten. Herr Peter Hasselbrink ist somit nach § 33 Landesbeamtengesetz aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abzuberufen.

 

Die vakante Funktion ist über Neuwahl durch die Mitgliederversammlung der FFw Wittenförden neu zu besetzen. Gewählt wurde der Kam. Manfred Pöhland. Er ist nach § 129 Landesbeamtengesetz durch den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Wittenförden stimmt der Wahl des Kam. Manfred Pöhland zum stellv. Gemeindewehrführer zu. Der Bürgermeister ernennt den Kam. Pöhland nach § 129 Landesbeamtengesetz zum Ehrenbeamten für die Dauer der Wahlzeit.

 

Herr Peter Hasselbrink ist nach § 33 Landesbeamtengesetz als Ehrenbeamter abzuberufen.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0