Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Im § 16 (1) des KitaG M-V vom 19.05.1992, zuletzt geändert am 11.12.1995, ist geregelt, dass per Rechtsverordnung die Regelkosten jährlich neu angepasst werden.

In der Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V) vom 29.01.2003 wurden neue

durchschnittliche Betriebskosten (Regelkosten) ab 01.02.2003 festgesetzt. Anlage 1

Auf dieser Grundlage ist die "Gebühr für die Betreuung" in der Kita-Satzung anzupassen.

 

Anlage 2 = Kita-Satzung vom 25.06.2002

 

In § 10 der Kita-Satzung vom 25.06.2002 wurden die Betreuungsgebühren geändert:            Krippe ganztags                         von 185,00 € auf 191,20 €

            Kindergarten ganztags                von   99,00 € auf   97,60 €

            Hort ganztags                            von   57,00 € auf   60,00 €.

 

Weitere Änderungen wurden ausgeführt:

Präambel:         Die Richtlinie des Landkreises Ludwigslust zur Förderung der

Kindertagesbetreuung wurde als Grundlage der Satzung weggelassen.

Der Hinweis auf die Bankverbindungen wurde entfernt.

Ändert sich eine Bankverbindung, muss die Satzung geändert werden.

§ 9                    wurde vollständig ersetzt. (Betrifft die Verpflegung.)

§ 10                  3. Absatz wurde neu hinzugefügt. Gebühren für die Halbtagsbetreuung.

§ 11 (1)             Das Datum der Richtlinie des Landkreises Ludwigslust zur Förderung der

Kindertagesbetreuung wurde weggelassen und ersetzt mit

“in der jeweils geltenden Fassung”.

§ 12 (1)             Buchstabe c) wird in § 5 (3) geregelt und ersetzt. Hinzugefügt wurden d) bis h). So werden Mißverständnisse endgültig geklärt.

 

§ 12 (3) u. (4)     wurden entfernt. Die Höhe des Säumniszuschlages wird in der Abgabenordnung M-V geregelt. Der Hinweis auf das Vollstreckungsverfahren wird demnächst allgemein in der

Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide erscheinen.

 

Anlage 3 = neue Kita-Satzung ab 01.02.2003

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt der neuen Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Wittenförden mit Wirkung ab 01.02.2003 zu.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   12

Davon stimmberechtigt:                                                              12

Ja-Stimmen:                                                                              12

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0