Sitzung: 17.03.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 12 Ja
Vorlage: 2003/WIT/115
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Im § 16 (1) des KitaG M-V vom 19.05.1992, zuletzt geändert am 11.12.1995, ist geregelt, dass per Rechtsverordnung die Regelkosten jährlich neu angepasst werden.
In der
Betriebskostenlandesverordnung (BKLVO M-V) vom 29.01.2003 wurden neue
durchschnittliche
Betriebskosten (Regelkosten) ab 01.02.2003 festgesetzt. Anlage 1
Auf dieser Grundlage ist die
"Gebühr für die Betreuung" in der Kita-Satzung anzupassen.
Anlage 2 = Kita-Satzung vom 25.06.2002
In § 10 der Kita-Satzung vom 25.06.2002 wurden die Betreuungsgebühren geändert: Krippe ganztags von 185,00 € auf 191,20 €
Kindergarten ganztags von 99,00 € auf
97,60 €
Hort ganztags von 57,00 € auf
60,00 €.
Weitere Änderungen wurden ausgeführt:
Präambel: Die Richtlinie des Landkreises
Ludwigslust zur Förderung der
Kindertagesbetreuung wurde als
Grundlage der Satzung weggelassen.
Der Hinweis auf die
Bankverbindungen wurde entfernt.
Ändert sich eine
Bankverbindung, muss die Satzung geändert werden.
§ 9 wurde vollständig ersetzt.
(Betrifft die Verpflegung.)
§ 10 3. Absatz wurde neu hinzugefügt. Gebühren für die Halbtagsbetreuung.
§ 11 (1) Das Datum der Richtlinie des Landkreises Ludwigslust zur
Förderung der
Kindertagesbetreuung wurde
weggelassen und ersetzt mit
“in der jeweils geltenden
Fassung”.
§ 12 (1) Buchstabe c) wird in § 5 (3) geregelt und ersetzt. Hinzugefügt wurden d) bis h). So werden Mißverständnisse endgültig geklärt.
§ 12 (3) u. (4) wurden entfernt. Die Höhe des
Säumniszuschlages wird in der Abgabenordnung M-V geregelt. Der Hinweis auf das
Vollstreckungsverfahren wird demnächst allgemein in der
Rechtsbehelfsbelehrung
der Bescheide erscheinen.
Anlage 3 = neue Kita-Satzung ab
01.02.2003
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der neuen Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Wittenförden mit Wirkung ab 01.02.2003 zu.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0