Sitzung: 17.03.2003 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 11 Ja
Vorlage: 2002/WIT/103
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 01.08.2002 ist o.g. B – Plan in Kraft getreten. Im Teil A (Planzeichnung) der Satzung sind die Grundstückszufahrten festgesetzt. In Vorbereitung der Realisierung der Bauvorhaben hat sich herausgestellt, dass damit den Bauherren wenig Spielraum für die Gestaltung der Grundstück bleibt. Es wurde deshalb angeregt, diese Festsetzung aus der Satzung zu streichen. Da es sich hierbei nicht nur um eine gestalterische Festsetzung im Sinne des § 86 LBauOMV handelt, ist die Änderung nach § 13 BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Änderung der Satzung B – Plan 9 “De Waur” erfolgt als Satzung im Entwurf in folgender Form:
Die in der Planzeichnung und
Planzeichnererklärung verwendeten schwarzen Dreiecke (5)
fallen weg, damit sind die Grundstückszufahrten nicht mehr verbindlich
festgesetzt.
2. Die Betroffenenbeteiligung erfolgt nach § 13
Pkt. 2 BauGB in Verbindung mit
§ 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung.
3. Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung, wird nur das Landratsamt Ludwigslust als TÖB beteiligt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
war Herr Heinrich von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0