Sitzung: 10.03.2020 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: -, Nein: 7, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/ZÜL/193
Sach-
und Rechtslage:
In der Gemeinde Stralendorf
wird derzeit ein Flurneuordnungsverfahren durchgeführt.
Im Flurneuordnungsverfahren
ist es üblich und sinnvoll, die Grenzen der neuen Flurstücke – und somit auch
der neuen Flur-, Gemarkungs- und Gemeindegrenzen – so zu ziehen, dass die
Grenzen örtlich erkennbar sind. Das heißt, es wird sich, wenn möglich, an der
vorhandenen Topografie orientiert.
Dies hat verschiedene
Gründe. Erstens ist es in der Regel so, dass die örtlich genutzten, im Laufe
der Zeit gewachsenen topografischen Grenzen von den Grenznachbarn akzeptiert
und anerkannt worden sind. Zum anderen soll die örtliche Nutzung in der Zukunft
auch den Grenzen des Liegenschaftskatasters entsprechen. Das schafft Klarheit
und vereinfacht die Verpachtung ohne komplizierte Pflugtausche und Ähnliches.
Werden topografisch bedingte Änderungen an einer Gemeindegrenze vorgenommen,
bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretungen.
Im Verfahren Stralendorf
sind es mehrere Teilabschnitte der Verfahrensgrenze. In 3 Fällen betrifft es
angrenzend die Gemeinde Zülow.
Zur besseren Übersicht sind
6 Karten und eine Übersichtskarte als Anlage beigefügt.
Blatt 1:
Der Weg zwischen dem Gartenweg und der L042 liegt in
einem Abschnitt in der Gemeinde Stralendorf und in einem Abschnitt in der
Gemeinde Zülow. Durch die Änderung wird die Gemeindegrenze auf die Ackerkante
verlegt und der Weg gehört künftig komplett zur Gemeinde Stralendorf.
Blatt 2 bis 4:
Die Gemeindegrenze wird in die Mitte des örtlich
vorhandenen Grabens verlegt. Zwischen dem östlichen Ende des Grabens und dem
Gartenweg verläuft die künftige Gemeindegrenze am südlichen Rand des
unbefestigten Weges.
Blatt 4 bis 6:
Die Gemeindegrenze wird in die Mitte des örtlich
vorhandenen Grenzgrabens verlegt. Die Grenze zur Gemeinde Grambow, Landkreis
Nordwestmecklenburg bleibt unverändert.
.
Hinweise:
•
Die beabsichtigte neue Gemeindegrenze ist in den Karten als rote Linie
eingetragen.
•
In den nicht dargestellten Bereichen bleibt die Gemeindegrenze unverändert.
•
Im Neuen Bestand wurden noch keine Flurstücke gebildet.
•
Die Umsetzung der Änderung erfolgt mit der Ausführung des
Flurneuordnungsplans.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow
beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage die Gemeindegrenzänderung im
Flurneuordnungsverfahren Stralendorf.
Finanzielle Auswirkungen:
unbekannt
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: -
Nein-Stimmen: 7
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -