Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

In der Gemeinde Stralendorf wird derzeit ein Flurneuordnungsverfahren durchgeführt.

Im Flurneuordnungsverfahren ist es üblich und sinnvoll, die Grenzen der neuen Flurstücke – und somit auch der neuen Flur-, Gemarkungs- und Gemeindegrenzen – so zu ziehen, dass die Grenzen örtlich erkennbar sind. Das heißt, es wird sich, wenn möglich, an der vorhandenen Topografie orientiert.

 

Dies hat verschiedene Gründe. Erstens ist es in der Regel so, dass die örtlich genutzten, im Laufe der Zeit gewachsenen topografischen Grenzen von den Grenznachbarn akzeptiert und anerkannt worden sind. Zum anderen soll die örtliche Nutzung in der Zukunft auch den Grenzen des Liegenschaftskatasters entsprechen. Das schafft Klarheit und vereinfacht die Verpachtung ohne komplizierte Pflugtausche und Ähnliches. Werden topografisch bedingte Änderungen an einer Gemeindegrenze vorgenommen, bedarf es der Zustimmung der Gemeindevertretungen.

 

Im Verfahren Stralendorf sind es mehrere Teilabschnitte der Verfahrensgrenze. In zwei Fällen betrifft es angrenzend die Gemeinde Dümmer.

 

Zur besseren Übersicht sind 5 Karten und eine Übersichtskarte als Anlage1 beigefügt.

 

Blatt 17 bis 19:

Verlegung der Gemeindegrenze in die Mitte des Hecken-/Brachlandstreifens.

Blatt 19 bis 21:

Die Gemeindegrenze wird in die Mitte des örtlich vorhandenen Grabens verlegt.

 

Hinweise:

 

•             Die beabsichtigte neue Gemeindegrenze ist in den Karten als rote Linie

                 eingetragen.

•             In den nicht dargestellten Bereichen bleibt die Gemeindegrenze unverändert.

•             Im Neuen Bestand wurden noch keine Flurstücke gebildet.

•             Die Umsetzung der Änderung erfolgt mit der Ausführung des  

                 Flurneuordnungsplans.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Dümmer beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage die Gemeindegrenzänderung im Flurneuordnungsverfahren Stralendorf. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

unbekannt

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                      9

Davon stimmberechtigt:                                                             9

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               -

Stimmenenthaltungen:                                                    -

Ungültige Stimmen:                                                       -