Sitzung: 27.02.2020 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/HOL/554
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt die Veräußerung des
Baugebietes B-Plan Nr. 10.1 „Ortzentrum Holthusen“ an den privaten
Erschließungsträger H1-Projekt GmbH, Am Waldrand 8, 18211
Ostseebad Nienhagen mit dem Ziel der Erschließung des Baugebietes vorzunehmen.
Wenn ein Bauträger
(Investor), ein noch nicht erschlossenes Baugebiet bebauen möchte, kann die
Gemeinde mit ihm einen Erschließungsvertrag nach § 124 Baugesetzbuch schließen.
Der Bauträger verpflichtet sich damit, die Erschließungsanlagen im Rahmen der
städtischen Vorgaben auf eigene Kosten selbst herzustellen. Der Vorteil für den
privaten Bauträger besteht dabei darin, dass er die ihn betreffenden
Erschließungsanlagen zeitnäher herstellen kann, als dies der Gemeinde möglich
wäre.
Voraussetzung für die Umsetzung und Durchführung der
Erschließungsmaßnahmen ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt:
1. den anliegenden städtebaulichen Vertrag –
Erschließungsvertrag - zum B-Plan Nr.
10.1 „Ortszentrum“ der Gemeinde Holthusen,
- die Bürgermeisterin und den 1.
stellvertretenden Bürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen
Vertrag abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der
Erschließung und der Planung trägt der Vorhabenträger.
Anlage: Entwurf zum städtebaulichen Vertrag -
Erschließungsvertrag
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -