Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen beabsichtigt die Veräußerung des Baugebietes B-Plan Nr. 10.1 „Ortzentrum Holthusen“ an den privaten Erschließungsträger H1-Projekt GmbH, Am Waldrand 8, 18211 Ostseebad Nienhagen mit dem Ziel der Erschließung des Baugebietes vorzunehmen.

 

Wenn ein Bauträger (Investor), ein noch nicht erschlossenes Baugebiet bebauen möchte, kann die Gemeinde mit ihm einen Erschließungsvertrag nach § 124 Baugesetzbuch schließen. Der Bauträger verpflichtet sich damit, die Erschließungsanlagen im Rahmen der städtischen Vorgaben auf eigene Kosten selbst herzustellen. Der Vorteil für den privaten Bauträger besteht dabei darin, dass er die ihn betreffenden Erschließungsanlagen zeitnäher herstellen kann, als dies der Gemeinde möglich wäre.

 

Voraussetzung für die Umsetzung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen beschließt:

 

1.     den anliegenden städtebaulichen Vertrag – Erschließungsvertrag -  zum B-Plan Nr. 10.1 „Ortszentrum“ der Gemeinde Holthusen,

  1. die Bürgermeisterin und den 1. stellvertretenden Bürgermeister zu ermächtigen, den städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Erschließung und der Planung trägt der Vorhabenträger.

 

 

Anlage: Entwurf zum städtebaulichen Vertrag - Erschließungsvertrag

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -