Sitzung: 27.02.2020 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/HOL/559
Sach- und Rechtslage:
Der Bürgermeisterin liegen einige Anfragen über die
Herstellung von PV-Anlagen entlang der Eisenbahnlinie vor. Entsprechend den
Festlegungen vom Bund können u.a. entlang von Bahnlinien in einem Streifen von
einer Breite von 110 m unter der Voraussetzung der Zustimmung der Eigentümer
PV-Anlagen errichtet werden („PV-Anlageneignungsgebiet“)
In unserem Gemeindegebiet würde das die Bahnstrecke
Schwerin-Hagenow und die Strecke Schwerin-Ludwigslust betreffen. Die gezielte
Förderung der PVA- Standorte durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist
für eine positive Standortentscheidung von Bedeutung. Durch das Gesetz ist der
Eingriff in gesetzlich geschützte Biotope oder Gebiete nach der
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU ausgeschlossen.
Im Gemeindegebiet wären entlang der Korridore Flächen in
einer Größenordnung von ca. 70 ha nutzbar. Ziel der Gemeinde ist es, die
mittelfristige Klima-neutralität der Gemeinde bis 2030 zu erreichen und dabei
für eine Wertschöpfungsbeteiligung der örtlichen Bevölkerung an den vor Ort
erzeugten Gewinnen aus dem Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlagen zu
erreichen.
Wichtig ist uns dabei die Akzeptanz der Anlagen durch
die Einwohner der Gemeinde Holthusen. Wir alle sind verpflichtet, die
Energiewende mit den für uns möglichen Mitteln beim Umbau der Energieversorgung
zu unterstützen.
Durch unser Handeln befördern wir eine
Ressourcen-unabhängige und klimafreundliche Energieversorgung. Durch die
Errichtung der PV-Anlagen ergibt sich für den Landwirtschaftsbetrieb als
Pächter eine Nutzungseinschränkung der Pachtflächen. Hierzu ist mit der
Agrargemeinschaft nach Möglichkeit Konsens zu erreichen.
Die Gemeinde wird dazu mit Projektentwicklern in Kontakt
treten und die unterschiedlichen Ansätze zur Projektumsetzung prüfen. Die
Gemeinde ist nach der Kommunalverfassung auch verpflichtet, alle
Einnahmemöglichkeiten für den öffentlichen Haushalt zu erschließen. Der
Bauausschuss wird vergleichende Bewertungen erstellen und bei der Vorstellung
der Interessenten mitwirken. Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt,
entsprechende Gespräche zu führen und Beschlüsse vorzubereiten.
Der vorbereitende Verfahrensablauf ist für die Gemeinde
kostenlos. Da die Gemeinde nicht der Investor und auch nicht der Betreiber der
PV-Anlagen sein wird, entstehen bis zur Umsetzung des Projekts keine
Aufwendungen und nach Inbetriebnahme der Anlage Erträge aus den Pachteinnahmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertreter
stimmen grundsätzlich der Errichtung von PV-Anlagen an der Infrastrukturstraße
zu. Die Einwohnerschaft wird in einer öffentlichen Informationsveranstaltung
unterrichtet, wenn der Beschluss positiv ist. Nach der
Informationsveranstaltung wird die endgültige Entscheidung durch die
Gemeindevertretung getroffen.
Die Gemeindevertreter
sprechen sich dafür aus, dass entlang der Bahnlinien Schwerin – Ludwigslust und
Schwerin - Hagenow in dem Korridor von 110 m breite PV-Anlagen errichtet werden
können.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -