Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Bürgermeisterin liegen einige Anfragen über die Herstellung von PV-Anlagen entlang der Eisenbahnlinie vor. Entsprechend den Festlegungen vom Bund können u.a. entlang von Bahnlinien in einem Streifen von einer Breite von 110 m unter der Voraussetzung der Zustimmung der Eigentümer PV-Anlagen errichtet werden („PV-Anlageneignungsgebiet“)

 

In unserem Gemeindegebiet würde das die Bahnstrecke Schwerin-Hagenow und die Strecke Schwerin-Ludwigslust betreffen. Die gezielte Förderung der PVA- Standorte durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist für eine positive Standortentscheidung von Bedeutung. Durch das Gesetz ist der Eingriff in gesetzlich geschützte Biotope oder Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU ausgeschlossen.

 

Im Gemeindegebiet wären entlang der Korridore Flächen in einer Größenordnung von ca. 70 ha nutzbar. Ziel der Gemeinde ist es, die mittelfristige Klima-neutralität der Gemeinde bis 2030 zu erreichen und dabei für eine Wertschöpfungsbeteiligung der örtlichen Bevölkerung an den vor Ort erzeugten Gewinnen aus dem Betrieb der Erneuerbare-Energien-Anlagen zu erreichen.

 

Wichtig ist uns dabei die Akzeptanz der Anlagen durch die Einwohner der Gemeinde Holthusen. Wir alle sind verpflichtet, die Energiewende mit den für uns möglichen Mitteln beim Umbau der Energieversorgung zu unterstützen.

Durch unser Handeln befördern wir eine Ressourcen-unabhängige und klimafreundliche Energieversorgung. Durch die Errichtung der PV-Anlagen ergibt sich für den Landwirtschaftsbetrieb als Pächter eine Nutzungseinschränkung der Pachtflächen. Hierzu ist mit der Agrargemeinschaft nach Möglichkeit Konsens zu erreichen.

 

Die Gemeinde wird dazu mit Projektentwicklern in Kontakt treten und die unterschiedlichen Ansätze zur Projektumsetzung prüfen. Die Gemeinde ist nach der Kommunalverfassung auch verpflichtet, alle Einnahmemöglichkeiten für den öffentlichen Haushalt zu erschließen. Der Bauausschuss wird vergleichende Bewertungen erstellen und bei der Vorstellung der Interessenten mitwirken. Die Bürgermeisterin wird bevollmächtigt, entsprechende Gespräche zu führen und Beschlüsse vorzubereiten.

 

Der vorbereitende Verfahrensablauf ist für die Gemeinde kostenlos. Da die Gemeinde nicht der Investor und auch nicht der Betreiber der PV-Anlagen sein wird, entstehen bis zur Umsetzung des Projekts keine Aufwendungen und nach Inbetriebnahme der Anlage Erträge aus den Pachteinnahmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertreter stimmen grundsätzlich der Errichtung von PV-Anlagen an der Infrastrukturstraße zu. Die Einwohnerschaft wird in einer öffentlichen Informationsveranstaltung unterrichtet, wenn der Beschluss positiv ist. Nach der Informationsveranstaltung wird die endgültige Entscheidung durch die Gemeindevertretung getroffen.

 

Die Gemeindevertreter sprechen sich dafür aus, dass entlang der Bahnlinien Schwerin – Ludwigslust und Schwerin - Hagenow in dem Korridor von 110 m breite PV-Anlagen errichtet werden können.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        8

Davon stimmberechtigt:                                               6

Ja-Stimmen:                                                    5

Nein-Stimmen:                                                 1

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -