Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 12 Ja

Beschluß:

Sach- und Rechtslage:

Am 1. September 1999 unter Beschluß-Nr. 99/03/5 beschloß die Gemeinde die Aufstockung der Grundschule Pampow.

Der Amtsausschuß hat auf seiner Sitzung am 4. Oktober 1999 unter Beschluß-Nr. 99/10/01 dem Projekt "Aufstockung Grundschule Pampow" bezüglich Finanzierung ebenso zugestimmt. Die Aufstockung begann am 20. März 2000.

Nachdem der Auftrag für die Rohbauarbeiten (Los 1) aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretersitzung vom 22. März 2000 bereits ausgelöst wurde, fand am 20. April 2000 die Subbmission für die übrigen Lose statt. Am 5. Mai 2000 lag die Auswertung der Lose 3; 6; 7; 9; 10; 11; 12 und 13 im Amt Stralendorf vor. Aufgrund der Dringlichkeit wurde am 11. Mai 2000 vom Vergabeausschuß die Vergabe wie folgt bestätigt:

 

Los 3,   Fliesen- und Plattenarbeiten

            Firma PS Fahling Neustadt Glewe                                   brutto   47.672,89 DM

Los 6,   Malerarbeiten

            Firma Hellwig Schwerin                                                  brutto   27.054,16 DM

Los 7,   Bodenbelagsarbeiten

            Firma MCH Christlieb GmbH Schwerin                             brutto   38.705,37 DM

Los 9,   Metallbau- und Schlosserarbeiten

            Firma Metallbau HV Völter Hohenviecheln                        brutto   17.077,52 DM

Los 10, Metallbau- und Verglasungsarbeiten

            HHS Metallbau GmbH Kisserow                                      brutto 141.354,12 DM

Los 11, Werksteinarbeiten

            Siegward Schubring Wöbbelin                                         brutto   32.829,94 DM 

Los 12, Beschlagsarbeiten

            Elemente und Fassadenbau Lützow                                brutto     3.949,80 DM

Los 13, Sonnenschutzarbeiten

            Frieser Sonnenschutz                                                    brutto    32.051,96 DM

 

Alle vorgeschlagenen Betriebe sind die Kostengünstigsten (siehe Anlage).

 

Beschluß:

Die Auftragsvergabe wird wie vorgeschlagen bestätigt, der Bürgermeister wird ermächtigt die Aufträge zu bestätigen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfssung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           12        

Davon stimmberechtigt:                                      12

Ja-Stimmen:                                                      12        

Nein-Stimmen:                                                   0         

Stimmenenthaltungen:                                        0                     

Ungültige Stimmen:                                                        0