Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg wurde in dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren „Siebendörfer Moor“ der 2. Neuzuteilungsentwurf für die im Verfahrensgebiet liegenden Eigentumsflächen der Gemeinde Pampow bekanntgegeben.

Nach Auswertung und Abwägung aller geäußerten Einwände und unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wurde der neue Zuteilungsentwurf erarbeitet.

In der anhängigen Karte, sehen Sie die Lage, das Ausmaß, die Form und die Anzahl der neuen Flurstücke.

Das Verfahrensgebiet ist durch orange Umrandung gekennzeichnet und die möglichen neuen Flurstücke sind durch gelbe Flächenmarkierung hervorgehoben.

Die betroffenen und geänderten Flurstücke sind mit einem Kreuz in der Karte markiert (Anlage 1).

Falls es seitens der Gemeinde Einwände zu diesem Entwurf gibt, muss dieses mit entsprechender Begründung beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bis zum 31.01.2020 eingereicht werden. Fristverlängerung wurde aufgrund des späteren Termins der Gemeindevertretersitzung bereits beantragt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Pampow beschließt gemäß der Sach- und Rechtslage den 2. Neuzuteilungsentwurf für die Eigentumsflächen im Verfahrensgebiet. 

 

 

Finanzielle Auswirkungen: -unbekannt

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    11

Davon stimmberechtigt:                                                           11

Ja-Stimmen:                                                                11

Nein-Stimmen:                                                               -

Stimmenenthaltungen:                                                    -

Ungültige Stimmen:                                                       -