Sitzung: 27.01.2020 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/WAR/464
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow unterhält
den Kinder- und Jugendtreff Warsow, der derzeit schon seit längerer Zeit
geschlossen ist. Die Jugendclubleiterin Frau Angela Böttcher befindet sich seit
April 2019 im Krankenstand ohne Aussicht auf Wiederkehr. Eine Vertretung ist
aufgrund fehlenden und fachlichen geeigneten Personals nicht möglich.
Die Zahlungen der
Personalkosten an die Evangelische Suchtkrankenhilfe M-V gGmbH sind seit
Oktober 2019 seitens der Gemeinde Warsow eingestellt worden, da Frau Böttcher
Krankengeld bezieht und Personalkosten nicht anfallen. Die 2019 überzahlten
Beträge müssen in 2020 erstattet werden.
Die Vereinbarung zur Maßnahme
„Helfer in der Jugendclubarbeit“ vom 10.11.2014 mit der Evangelische
Suchtkrankenhilfe M-V gGmbH wird derzeit nicht erfüllt.
Die Vereinbarung kann von
beiden Parteien ordentlich gekündigt werden. Für die Kündigung gilt die
zwischen der Trägerin und der Beschäftigten vereinbarten Kündigungsfrist des
Dienstverhältnisses nach den Arbeitsrichtlinien des Diakonischen Werkes
Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AVR DW MV).
Im vorliegenden Fall kann eine
ordentliche Kündigung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Warsow und dem
Träger nach § 30 Abs. 1 AVR DW M-V nach einer Beschäftigungszeit von mindestens
5 Jahren drei Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow
beschließt die Schließung des Kinder- und Jugendtreffs Warsow.
Gleichzeitig beschließt die
Gemeindevertretung Warsow die ordentliche Kündigung der Vereinbarung der
Maßnahme „Helfer in der Jugendclubarbeit“ vom 10.11.2014 mit der Evangelische
Suchtkrankenhilfe M-V gGmbH zum 30.09.2020.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Produktkonto 08.366.52599
wird nicht mit den vollen Personalkosten belastet. Die zukünftige Minderung der
jährlichen Sach- und Personalkosten liegt zwischen 20.000 bis 25.000 EUR.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis mit Änderung:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -