Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow unterhält den Kinder- und Jugendtreff Warsow, der derzeit schon seit längerer Zeit geschlossen ist. Die Jugendclubleiterin Frau Angela Böttcher befindet sich seit April 2019 im Krankenstand ohne Aussicht auf Wiederkehr. Eine Vertretung ist aufgrund fehlenden und fachlichen geeigneten Personals nicht möglich.

 

Die Zahlungen der Personalkosten an die Evangelische Suchtkrankenhilfe M-V gGmbH sind seit Oktober 2019 seitens der Gemeinde Warsow eingestellt worden, da Frau Böttcher Krankengeld bezieht und Personalkosten nicht anfallen. Die 2019 überzahlten Beträge müssen in 2020 erstattet werden.

 

Die Vereinbarung zur Maßnahme „Helfer in der Jugendclubarbeit“ vom 10.11.2014 mit der Evangelische Suchtkrankenhilfe M-V gGmbH wird derzeit nicht erfüllt.

 

Die Vereinbarung kann von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden. Für die Kündigung gilt die zwischen der Trägerin und der Beschäftigten vereinbarten Kündigungsfrist des Dienstverhältnisses nach den Arbeitsrichtlinien des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (AVR DW MV).

Im vorliegenden Fall kann eine ordentliche Kündigung der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Warsow und dem Träger nach § 30 Abs. 1 AVR DW M-V nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren drei Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die Schließung des Kinder- und Jugendtreffs Warsow.

 

Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung Warsow die ordentliche Kündigung der Vereinbarung der Maßnahme „Helfer in der Jugendclubarbeit“ vom 10.11.2014 mit der Evangelische Suchtkrankenhilfe M-V gGmbH zum 30.09.2020.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Das Produktkonto 08.366.52599 wird nicht mit den vollen Personalkosten belastet. Die zukünftige Minderung der jährlichen Sach- und Personalkosten liegt zwischen 20.000 bis 25.000 EUR.  

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis mit Änderung:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                                8

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                      -