Sitzung: 27.02.2020 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/HOL/556
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung Holthusen hat am 24.03.2009 die
Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen Entgelten für Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr Holthusen beschlossen. Nach Maßgabe dieser Satzung
werden Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der zu
unterhaltenen Freiwilligen Feuerwehr erhoben.
Bei der Kalkulation der Feuerwehrgebühren gibt es neben
der Ermittlung der Gebührentarife auch weitere Faktoren, wie die
Abrechnungstaktung zu beachten, damit der Gebührenbescheid auch vor Gericht
bestand hat.
Bei der Kalkulation wird im Wesentlichen zwischen den
Kostenersatz für die Einsatzkräfte und den Fahrzeugkosten unterschieden. Die
Overheadkosten für Verwaltung und andere Gemeinkosten (u.a.
feuerwehrspezifische Kosten), werden anhand von wirklichkeitsnahen
Verteilerschlüsseln sowohl auf die Personalkosten, als auch auf die
Fahrzeugkosten umgelegt. Das bedeutet, dass weitere
Kostenpositionen, wie in der noch gültigen Satzung angeführt, entfallen, da die
Kosten u.a. für die Unterhaltung und Beschaffung der Betriebs- und
Geschäftsausstattung (feuerwehrtechnische Geräte) mit in der Kalkulation eingebunden
sind und somit nicht gesondert aufgeführt werden. Die Kosten für
Verbrauchsmaterialien werden nach der Verbrauchsmenge und dem jeweiligen
Tageskaufpreis bemessen.
Die
Berechnung für die FF-Kostensatzung bezieht sich auf die laufenden Ausgaben
(tatsächlich angefallenen Ausgaben und Einsatzstunden) für einen bestimmten
Berechnungszeitraum. Das Brandschutzgesetz M-V (BrSchG M-V) sieht dabei als
Berechnungsgrundlage die Nutzungszeit im gewerblichen Bereich vor. Die s.g.
Handwerkerlösung geht von ca. 2.000 Jahresstunden (50 Wochen zu je 40 Stunden)
aus.
Die
vorliegende Feuerwehrkostensatzung wurde in Abstimmung mit dem Fachdienst II
Finanzen erarbeitet bzw. berechnet. Gegen den vorliegenden Satzungsentwurf
bestehen von Seiten der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim,
vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung, keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die vorliegende Satzung zur Regelung des Kostensatzes für Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr Holthusen der Gemeinde Holthusen. Die
Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren und sonstigen
Entgelten für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Holthusen vom 24.03.2009 außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen entsprechend der
Festlegungen der Satzung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -