Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: 3, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Im Jahre 2010 wurde durch die Gemeindevertretung Wittenförden ein einmaliges Begrüßungsgeld i. H. v. 1.000,00 € für jeden neugeborenen Einwohner beschlossen.

Die Zahlung des Begrüßungsgeldes soll junge Eltern/Familien, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wittenförden haben, finanziell unterstützen.

 

Neben Maßnahmen wie die Bereitstellung von Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen sowie der Lernmittelfreiheit und dem Schultütengeld an der Grundschule hat es das Ziel, Familien mit Kindern zu unterstützen und die Verbundenheit dieser Eltern/Familien mit der Gemeinde Wittenförden zu fördern sowie ihren Wunsch zu stärken, dauerhaft ihren Wohnsitz in Wittenförden zu behalten und damit gleichzeitig die Wirtschaftskraft der Gemeinde zu erhöhen.

 

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, auf deren Gewährung kein Rechtsanspruch besteht.

Leistungsempfänger sind Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in Wittenförden ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt haben und ihr Kind unverzüglich im Bürgerbüro der Amtsverwaltung gemeldet haben. Bei unverheirateten Paaren ist die Mutter Leistungsempfänger, sofern sie die genannten Bedingungen erfüllt. Das gleiche gilt für alleinerziehende Mütter.

Die Leistung erlischt, wenn die Mutter dem Vater das Kind zum Aufziehen überlässt oder es zur Adoption freigibt. In diesem Fall geht die Leistung auf den neuen Erziehungsberechtigten über, sofern dieser die Bedingungen erfüllt.

Versagungsgründe können vorübergehende oder nachträgliche Hauptwohnsitzanmeldungen sowie offensichtliche Verlagerungen des Lebensmittelpunktes außerhalb der Gemeinde sein.  Im Zweifelsfall entscheidet der Hauptausschuss über Zahlung oder Nichtzahlung des Begrüßungsgeldes.

 

Voraussetzung zur Zahlung ist die Antragstellung durch die Leistungsempfänger. Eine Bringepflicht seitens der Gemeinde wird ausgeschlossen.

Da es sich um eine kommunale Maßnahme von besonderem Rang handelt, wird das Amt verpflichtet, die Gemeindevertretung zeitnah über jede Geburt zu informieren.

Sollten die Eltern die Antragstellung versäumen (gleich aus welchem Grund), sollen sie über das Begrüßungsgeld und das Erfordernis der Antragstellung informiert werden. Über die Frage, wer diese Information an die Leistungsadressaten weitergibt, einigen sich im Einzelfall Amt und Bürgermeister.

 

Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung des Begrüßungsgeldes per Banküberweisung.

Das Amt tätigt die Banküberweisung nur auf Einzelfreigabe durch den Bürgermeister oder den Sozialausschussvorsitzenden.

 

Die Ankündigung der Leistung/ Überweisung wird  mit einer Glückwunschkarte inklusive einem symbolischen Auszahlungsversprechen/Berechtigungsschein und  einem Blumenstrauß persönlich durch den Bürgermeister und den Vorsitzenden des Sozialausschusses an die Leistungsempfänger überbracht.

Bürgermeister und Ausschussvorsitzender können sich vertreten lassen.

Die Leistungsfreigabe und der Besuch erfolgen  idealer Weise im Zeitraum von einem bis drei Monaten nach der Geburt des Kindes.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Wittenförden beschließt bei vollumfänglicher Bezugnahme auf die Sach- und Rechtslage die einmalige Zahlung eines Begrüßungsgeldes i. H. v. 1.000,00 € für Neugeborene.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es sind unter dem Produktkonto 09.11100.5599 für das Haushaltsjahr 2020

17.000,00 € für die Beihilfe zur Erstausstattung eingeplant.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    12

Davon stimmberechtigt:                                                           12

Ja-Stimmen:                                                                  9

Nein-Stimmen:                                                               -

Stimmenenthaltungen:                                                    3

Ungültige Stimmen:                                                       -