Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird im Rahmen des Förderprogrammes „Zukunftsfähige Feuerwehr“ in den nächsten Jahren 50 Mio. Euro für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bereitstellen. Neben Spezialtechnik ist u.a. auch die Beschaffung von Fahrzeugen für die gemeindlichen Feuerwehren vorgesehen. Das Programm umfasst dabei die Beschaffung von Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W) zugunsten insbesondere kleinerer Feuerwehren (ehemals Feuerwehren mit Grundausstattung). Im Rahmen der TSF-W Beschaffung sollen ältere Fahrzeuge (Mindestalter 15 Jahre) ersetzt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt über eine Zentralbeschaffung durch das Land M-V unter der Federführung des Landesamtes für innere Verwaltung (LAiV) und dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (LPBK).

 

Grundlage zur Teilnahme an dem Programm ist ein Beschluss der Gemeindevertretung, welcher eine verbindliche Abnahmeerklärung darstellt. Mit der Berücksichtigung im Programm geht eine Förderzusage einher, deren prozentuale Höhe sich nach der Rubikon-Einstufung der jeweiligen Gemeinde nach den Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2019 bemisst. Der Eigenanteil bei Gemeinden, die „grün“ sind, beträgt 30 %, bei „gelb“ 20 %, bei „orange“ 15 % und bei „rot“ 10 %.

 

Der Eigenanteil der Gemeinde Warsow beträgt nach der Rubikon-Einstufung nach den Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2019 somit 30 % (grün).

 

Die Beschlussfassung umfasst gleichzeitig die Verpflichtung der Gemeinde, die haushaltsrechtlichen Grundlagen für den Eigenanteil zu schaffen.

 

Eine Rückmeldung zur Teilnahme an dem Förderprogramm hat bis zum 29.02.2020 zu erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die verbindliche Erklärung zur Abnahme eines TSF-W im Rahmen einer Zentralbeschaffung durch das Land M-V.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Beschaffung eines TSF-W betragen ca. 150.000,00 Euro. Der Gemeindeanteil würde somit ca. 45.000,00 Euro betragen. Dazu kämen jährliche Abschreibungskosten in Höhe von ca. 3.000,00 Euro auf einen Zeitraum von 15 Jahren.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                                8

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                      -