Sitzung: 27.01.2020 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2020/WAR/463
Sach- und Rechtslage:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird im Rahmen des
Förderprogrammes „Zukunftsfähige Feuerwehr“ in den nächsten Jahren 50 Mio. Euro
für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bereitstellen. Neben Spezialtechnik
ist u.a. auch die Beschaffung von Fahrzeugen für die gemeindlichen Feuerwehren
vorgesehen. Das Programm umfasst dabei die Beschaffung von
Tragkraftspritzenfahrzeugen mit Wasser (TSF-W) zugunsten insbesondere kleinerer
Feuerwehren (ehemals Feuerwehren mit Grundausstattung). Im Rahmen der TSF-W
Beschaffung sollen ältere Fahrzeuge (Mindestalter 15 Jahre) ersetzt werden. Das
Vergabeverfahren erfolgt über eine Zentralbeschaffung durch das Land M-V unter
der Federführung des Landesamtes für innere Verwaltung (LAiV) und dem Landesamt
für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
M-V (LPBK).
Grundlage zur Teilnahme an dem Programm ist ein
Beschluss der Gemeindevertretung, welcher eine verbindliche Abnahmeerklärung
darstellt. Mit der Berücksichtigung im Programm geht eine Förderzusage einher,
deren prozentuale Höhe sich nach der Rubikon-Einstufung der jeweiligen Gemeinde
nach den Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2019 bemisst. Der Eigenanteil bei
Gemeinden, die „grün“ sind, beträgt 30 %, bei „gelb“ 20 %, bei „orange“ 15 %
und bei „rot“ 10 %.
Der Eigenanteil der Gemeinde Warsow beträgt nach der
Rubikon-Einstufung nach den Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2019 somit 30 %
(grün).
Die Beschlussfassung umfasst gleichzeitig die
Verpflichtung der Gemeinde, die haushaltsrechtlichen Grundlagen für den
Eigenanteil zu schaffen.
Eine Rückmeldung zur Teilnahme an dem Förderprogramm hat
bis zum 29.02.2020 zu erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Warsow
beschließt die verbindliche Erklärung zur Abnahme eines TSF-W im Rahmen einer
Zentralbeschaffung durch das Land M-V.
Finanzielle Auswirkungen:
Die voraussichtlichen
Gesamtkosten für die Beschaffung eines TSF-W betragen ca. 150.000,00 Euro. Der
Gemeindeanteil würde somit ca. 45.000,00 Euro betragen. Dazu kämen jährliche
Abschreibungskosten in Höhe von ca. 3.000,00 Euro auf einen Zeitraum von 15
Jahren.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -