Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Pampow hat die
Satzung aufgestellt um die im B – Plan festgesetzte Lage des Baufensters für
das Vereinsgebäude zu verändern. Das Beteiligungsverfahren von Trägern
öffentlicher Belange wurde geführt. Den Bürgern war Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben worden. Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen
wurden von Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Behandlung der
Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wird nachfolgend in
tabellarischer Form beigefügt.
Dabei wird die Abwägung als
Grundlage für den Satzungsbeschluß herangezogen.
Den Gemeindevertretern wird der
Abwägungsvorschlag, die Begründung und der Umweltbericht als Anlage beigefügt.
Die Satzung wird auf der Gemeindevertretersitzung vorgelegt und vom
Planungsbüro erläutert.
Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung und der Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen, in denen Anregungen und Hinweise geäußert wurden , eingegangen .
2.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer gesonderten
Zusammenstellung erfaßt, die Anlage zu diesem
Beschluß wird. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden
geordnet nach berücksichtiigten bzw. nicht berücksichtigten Anregungen sowie
Hinweise, die zur Kenntnis genommen werden. Sofern Träger öffentlicher Belange
keine Stellungnahmen abgegeben haben, wird davon ausgegangen, dass sie keine
Anregungen zur Satzung vorzubringen hatten .
3.
Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, die Träger öffnetlicher
Belange, die
Anregungen geäußert haben, die nicht berücksichtigt werden,
vom Ergebnis der
Abwägung in Kenntnis zu setzen. Die nicht
berücksichtigten
Anregungen sind bei der Vorlage der Satzung zur
Genehmigung mit
einer Stellungnahme beizufügen .
4.
Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Anregungen wird wie oben
dargestellt
beschlossen .
(Abwägungsbeschluß)
5.
Die Gemeinde Pampow faßt gleichzeitig den Satzungsbeschluß zur
Satzung über die 4.
Änderung des B – Planes Nr. 6
”Wohngebiet Riegraben” der
Gemeinde Pampow .
Die Satzung wird
durch den Bürgermeister beim Landkreis Ludwigslust
angezeigt.Grundlage
für den Satzungsbeschluß ist das Bau GB in seiner letzten
Fassung .
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
Davon stimmberechtigt:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenenthaltungen:
Ungültige Stimmen: (Bürgermeister)