Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Pampow hat die Satzung aufgestellt um die im B – Plan festgesetzte Lage des Baufensters für das Vereinsgebäude zu verändern. Das Beteiligungsverfahren von Trägern öffentlicher Belange wurde geführt. Den Bürgern war Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Behandlung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wird nachfolgend in tabellarischer Form beigefügt.

Dabei wird die Abwägung als Grundlage für den Satzungsbeschluß herangezogen.

Den Gemeindevertretern wird der Abwägungsvorschlag, die Begründung und der Umweltbericht als Anlage beigefügt. Die Satzung wird auf der Gemeindevertretersitzung vorgelegt und vom Planungsbüro erläutert.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.                   Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung und der Träger  öffentlicher Belange sind Stellungnahmen, in denen Anregungen und Hinweise geäußert wurden , eingegangen .

 

2.                   Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer gesonderten Zusammenstellung erfaßt, die Anlage zu diesem  Beschluß wird. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden geordnet nach berücksichtiigten bzw. nicht berücksichtigten Anregungen sowie Hinweise, die zur Kenntnis genommen werden. Sofern Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgegeben haben, wird davon ausgegangen, dass sie keine Anregungen zur Satzung vorzubringen hatten .

 

3.                   Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, die Träger öffnetlicher

Belange, die Anregungen geäußert haben, die nicht berücksichtigt werden,

vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Die nicht

berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage der Satzung zur

Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen .

 

4.                   Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Anregungen wird wie oben

dargestellt beschlossen .

(Abwägungsbeschluß)

 

5.                   Die Gemeinde Pampow faßt gleichzeitig den Satzungsbeschluß zur

Satzung über die 4. Änderung des B – Planes  Nr. 6 ”Wohngebiet Riegraben” der

Gemeinde Pampow .

Die Satzung wird durch den Bürgermeister beim Landkreis Ludwigslust

angezeigt.Grundlage für den Satzungsbeschluß ist das Bau GB in seiner letzten

Fassung .

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:

Davon stimmberechtigt:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenenthaltungen:

Ungültige Stimmen:                                                                               (Bürgermeister)