Beschluss: nein beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 4

Sach- und Rechtslage:

Auf Antrag des Gemeindevertreters Herrn Beese ergeht folgende Beschlussvorlage:

 

Der landwirtschaftliche Vorfluter 70 (LV70), der sich vom Brückenberg in Kothendorf südwestlich gelegen, Richtung Sude erstreckt und dort einmündet (siehe Anhang Karte), ist Jahrzehnte alt und wurde zu DDR-Zeiten gebaut. Ein Teil dieses Vorfluters ist verrohrt. Nach Auskunft des Geschäftsführers des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See/Obere Sude Herrn Sierks, ist diese Rohrleitung dringend sanierungsbedürftig. Ein Teil dieses LV 70 wurde schon im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Warsow als Ausgleichsmaßnahme entrohrt und als Graben ausgebaut. Ungefähr 600 m dieses LV 70 sind noch verrohrt.

 

Hintergrund: Eigentlich müsste einen Rückbau (Entrohrung) eines derartigen Vorfluters die Gemeinde Warsow finanzieren. Eine solche Baumaßnahme würde aber alle finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde sprengen.

 

Der entstehende Graben/Vorfluter müsste auf Geländeniveau ca. 32 m breit werden, d.h. die betroffenen Grundeigentümer müssten mit geldwertem Ausgleich für ca. 1,9 ha Ackerland abgefunden werden. Vermessungskosten kämen noch hinzu. Wenn diese Maßnahme vor Abschluss des BOV Warsow umgesetzt werden könnte, könnten zumindest die Vermessungskosten eingespart werden. Die Ackereigentümer könnten von der Gemeinde Warsow ca. 1,9 ha Tauschland erhalten.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow beschließt, einem Dritten die o. g. Entrohrungsmaßnahme als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für ein noch unbekanntes Bauvorhaben wie z.B. die Umverlegung der Bundestraße B321 od. andere Großbaumaßnahmen, im Gemeindegebiet der Gemeinde Warsow,  dessen Ausführung Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden lässt anzubieten. Dieser Beschluss bedingt eine weitere Abstimmung in direktem Zusammenhang mit einem konkreten Projekt, mit einem dazugehörigen, namentlich benannten Projektträger und entsprechenden Unterlagen die das Vorhaben sowie die o. g Ausgleichs u. Ersatzmaßnahme genauer definieren.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                   8

Davon stimmberechtigt:                                               8

Ja-Stimmen:                                                                4

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  4

Ungültige Stimmen:                                                      -