Sitzung: 27.01.2020 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: nein beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 4
Vorlage: 2019/WAR/460
Sach- und Rechtslage:
Auf Antrag des
Gemeindevertreters Herrn Beese ergeht folgende Beschlussvorlage:
Der landwirtschaftliche
Vorfluter 70 (LV70), der sich vom Brückenberg in Kothendorf südwestlich
gelegen, Richtung Sude erstreckt und dort einmündet (siehe Anhang Karte), ist
Jahrzehnte alt und wurde zu DDR-Zeiten gebaut. Ein Teil dieses Vorfluters ist
verrohrt. Nach Auskunft des Geschäftsführers des Wasser- und Bodenverbandes
Schweriner See/Obere Sude Herrn Sierks, ist diese Rohrleitung dringend
sanierungsbedürftig. Ein Teil dieses LV 70 wurde schon im Rahmen des
Bodenordnungsverfahrens Warsow als Ausgleichsmaßnahme entrohrt und als Graben
ausgebaut. Ungefähr 600 m dieses LV 70 sind noch verrohrt.
Hintergrund: Eigentlich müsste
einen Rückbau (Entrohrung) eines derartigen Vorfluters die Gemeinde Warsow
finanzieren. Eine solche Baumaßnahme würde aber alle finanziellen Möglichkeiten
der Gemeinde sprengen.
Der entstehende Graben/Vorfluter müsste auf
Geländeniveau ca. 32 m breit werden, d.h. die betroffenen Grundeigentümer
müssten mit geldwertem Ausgleich für ca. 1,9 ha Ackerland abgefunden werden.
Vermessungskosten kämen noch hinzu. Wenn diese Maßnahme vor Abschluss des BOV
Warsow umgesetzt werden könnte, könnten zumindest die Vermessungskosten
eingespart werden. Die Ackereigentümer könnten von der Gemeinde Warsow ca. 1,9
ha Tauschland erhalten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Warsow beschließt, einem Dritten die o. g. Entrohrungsmaßnahme als
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für ein noch unbekanntes Bauvorhaben wie z.B.
die Umverlegung der Bundestraße B321 od. andere Großbaumaßnahmen, im
Gemeindegebiet der Gemeinde Warsow,
dessen Ausführung Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden lässt
anzubieten. Dieser Beschluss bedingt eine weitere Abstimmung in direktem
Zusammenhang mit einem konkreten Projekt, mit einem dazugehörigen, namentlich
benannten Projektträger und entsprechenden Unterlagen die das Vorhaben sowie
die o. g Ausgleichs u. Ersatzmaßnahme genauer definieren.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 4
Ungültige Stimmen: -