Sitzung: 03.12.2019 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/DÜM/477
Sach- und Rechtslage:
Die SAB
Projektentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Berliner Straße 1, 25524 Itzehoe, plant mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von
Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.: Az.: StALU
WM-51-4655-5711.0.1.6.2V-76036, im
Windeignungsgebiet Groß Welzin 12/18 auf der Gemarkung Wodenhof, Flur 1,
Flurstücke 14, 15, 5/1 und 154 und Gemarkung Dümmerstück Hof, Flur 1,
Flurstücke 79, 75, 69 , 85 und 88 die Errichtung und den Betrieb von 8
Windkraftanlagen (WKA).
Die
Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.
Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die
Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden.
Planungsrechtlich
liegt der Standort der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Dazu
ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:
•
Liegt
eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?
•
Ist
die Erschließung gesichert?
•
Wird
den Zielen der Raumordnung entsprochen?
•
Wird
das Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das
notwendige Maß begrenzte und den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?
•
Wurde
für das Vorhaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben, das das Vorhaben nach
dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und die
Bodenversiegelung zu beseitigen ist?
Die
Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB
ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind im Beschluss
ausführlich zu benennen.
Durch das StALU wurde für
die Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen eine Frist bis zum 15.01.2020
gesetzt. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Sollte bis dahin keine
Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der
Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Die vollständigen Antragsunterlagen (3 große Ordner) können bis
zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf eingesehen werden und
liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Beschlussvorschlag:
a) Nach Prüfung und Abwägung der
Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der SAB
Projektentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Berliner Straße 1, 25524
Itzehoe, für die Errichtung und den Betrieb von 8 WKA, davon entfallen 4 WKA
auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Dümmer in der Gemarkung Dümmerstück Hof,
Flur 1, Flurstücke 79, 75, 69 , 85 und 88, das gemeindliche Einvernehmen gemäß
§ 36 BauGB aus folgenden Gründen verweigert:
Begründung:
siehe Stellungnahme der
Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen
Anschreiben StALU Antrag nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz
3x Ordner mit Antrags- und
Genehmigungsunterlagen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis a) b)
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11 11
Davon stimmberechtigt: 11 11
Ja-Stimmen:
- 11
Nein-Stimmen: 11 -
Stimmenenthaltungen:
- -
Ungültige Stimmen:
- -