Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Warsow befindet sich aktuell im Bodenordnungsverfahren, welches durch das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) begleitet und bearbeitet wird. Im Rahmen dieses Verfahrens soll der Neubau der Sudebrücke zwischen den Gemeinden Warsow und Schossin realisiert werden. Die Ingenieurgemeinschaft IBD wurde durch das StALU mit der Vorplanung beauftragt und hat eine Variantenuntersuchung vorgenommen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des BOV Warsow hat sich auf seiner Sitzung vom 19.11.2019 für die Vorzugsvariante (3) ausgesprochen. Die 3. Variante ist gleichzeitig die Kostengünstigste Variante, mit geschätzten Baukosten von 503.793,25 €. Durch die Teilnehmergemeinschaft wird ein Fördermittelantrag gestellt, die Förderquote liegt bei 90%, d.h. bei positiver Bescheidung des Antrages wird auf die Gemeinde Warsow ein Eigenanteil von 10% entfallen.

 

Um den Eigenanteil der Gemeinde Warsow weiter zu verringern wurde eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Schossin und Warsow geschlossen, da sich das Brückenbauwerk auf der Gemeindegrenze befindet.

Inhalt dieser Vereinbarung ist die Teilung des Eigenanteils auf jeweils 5% je Gemeinde. Bezogen auf die geschätzten Baukosten ergebe dies eine Summe von  25.189,66 € pro Gemeinde zzgl. Planungskosten. Diese Kosten werden nach aktuellen Aussagen des StALU im Jahr 2021 anfallen. Zurzeit wird die Planung weiter vorangetrieben und noch in diesem Jahr sollen in Abhängigkeit der Gemeindebeschlüsse Aufträge zur weiteren Planung vergeben werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin beschließt, dass der Neubau der Sudebrücke (Variante 3) durchgeführt wird und erklärt gegenüber der Gemeinde Warsow verbindlich für das o.g. Vorhaben die Haushaltsmittel entsprechend der Kostenteilungsvereinbarung fristgemäß bereitzuhalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Jahr 2020 wird die Vorplanung zu der Maßnahme beendet. Die Kosten der Vorplanung wurden auf 50.000 € geschätzt, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 2.500 € durch die Gemeinde  zu tragen ist. In diesem Jahr wurden bereits 23.277,49 € für die Vorplanung investiert, die übrigen Mittel in Höhe von 26.722,51 € (1.336,13 € Eigenmittel) werden als Haushaltsrest in das Jahr 2020 übertragen.

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    7

Davon stimmberechtigt:                                                           7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                     -