Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/SCH/218
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Warsow befindet
sich aktuell im Bodenordnungsverfahren, welches durch das staatliche Amt für
Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) begleitet und bearbeitet
wird. Im Rahmen dieses Verfahrens soll der Neubau der Sudebrücke zwischen den
Gemeinden Warsow und Schossin realisiert werden. Die Ingenieurgemeinschaft IBD
wurde durch das StALU mit der Vorplanung beauftragt und hat eine
Variantenuntersuchung vorgenommen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des
BOV Warsow hat sich auf seiner Sitzung vom 19.11.2019 für die Vorzugsvariante
(3) ausgesprochen. Die 3. Variante ist gleichzeitig die Kostengünstigste
Variante, mit geschätzten Baukosten von 503.793,25 €. Durch die
Teilnehmergemeinschaft wird ein Fördermittelantrag gestellt, die Förderquote
liegt bei 90%, d.h. bei positiver Bescheidung des Antrages wird auf die
Gemeinde Warsow ein Eigenanteil von 10% entfallen.
Um den Eigenanteil der
Gemeinde Warsow weiter zu verringern wurde eine Kostenteilungsvereinbarung
zwischen der Gemeinde Schossin und Warsow geschlossen, da sich das
Brückenbauwerk auf der Gemeindegrenze befindet.
Inhalt dieser Vereinbarung ist
die Teilung des Eigenanteils auf jeweils 5% je Gemeinde. Bezogen auf die
geschätzten Baukosten ergebe dies eine Summe von 25.189,66 € pro Gemeinde zzgl.
Planungskosten. Diese Kosten werden nach aktuellen Aussagen des StALU im Jahr
2021 anfallen. Zurzeit wird die Planung weiter vorangetrieben und noch in
diesem Jahr sollen in Abhängigkeit der Gemeindebeschlüsse Aufträge zur weiteren
Planung vergeben werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Schossin beschließt, dass der Neubau der Sudebrücke (Variante 3)
durchgeführt wird und erklärt gegenüber der
Gemeinde Warsow verbindlich für das o.g. Vorhaben die Haushaltsmittel
entsprechend der Kostenteilungsvereinbarung fristgemäß bereitzuhalten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im Jahr 2020 wird die
Vorplanung zu der Maßnahme beendet. Die Kosten der Vorplanung wurden auf 50.000
€ geschätzt, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 2.500 € durch die
Gemeinde zu tragen ist. In diesem Jahr
wurden bereits 23.277,49 € für die Vorplanung investiert, die übrigen Mittel in
Höhe von 26.722,51 € (1.336,13 € Eigenmittel) werden als Haushaltsrest in das
Jahr 2020 übertragen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -