Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Gemeinde Warsow wird aufgrund der neuen Entschädigungsverordnung eine Neufassung der Hauptsatzung vorgelegt. Über den Inhalt gab es in der Gemeinde ein Vorgespräch. Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen beziehen sich auf:

 

  • Bezeichnung der Wertgrenzen
  • Änderung der Entschädigungssätze
  • Bekanntmachungsvorschriften

 

Seitens der Gemeinde wurde vorgeschlagen in §1 die Ortslage Sudenmühle als eigenen Ortsteil in die Hauptsatzung mit aufzunehmen.

Dazu einige Hinweise:

Ein Ortsteil „ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist“. Ein Bebauungskomplex, der die genannten Bedingungen nicht erfüllt, wird Splittersiedlung genannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat bei einer Ansammlung von vier Wohngebäuden das „hinreichende Gewicht“ verneint.

Soweit Ansiedlungen keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, dürfen solche Orte nicht mit einem Ortsschild ausgestattet werden. Um dennoch über den Namen zu informieren, kann eine Ortshinweistafel (Zeichen 385 nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) verwendet werden. Diese Hinweistafeln weisen nicht auf einen Ortsteil im rechtlichen Sinne hin.

Üblicherweise bilden Ortsteile auch nach dem Kataster eine eigene Gemarkung. Auch dies ist im Bereich der Sudenmühle nicht der Fall.

Bei Aufnahme dieser Ansiedlung als Ortsteil müsste auch innerhalb des Einwohnermeldewesens der Ortsteil aufgenommen werden und die dort wohnenden Bürger müssten ihre Ausweise ändern lassen.

Seitens der Amtsverwaltung wird von dieser Änderung aufgrund des zuvor gesagten abgeraten.

 

Die übrigen Änderungswünsche wurden entsprechend übernommen.

 

Anlage: Entwurf – Neufassung Hauptsatzung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Warsow beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung.

 

Finanzielle Auswirkungen

laut § 7 Entschädigung Neufassung Hauptsatzung

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    8

Davon stimmberechtigt:                                                           8

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             1

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                     -