Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/WAR/456
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinde Warsow wird
aufgrund der neuen Entschädigungsverordnung eine Neufassung der Hauptsatzung
vorgelegt. Über den Inhalt gab es in der Gemeinde ein Vorgespräch. Die
wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen beziehen sich auf:
- Bezeichnung der
Wertgrenzen
- Änderung der
Entschädigungssätze
- Bekanntmachungsvorschriften
Seitens der Gemeinde wurde
vorgeschlagen in §1 die Ortslage Sudenmühle als eigenen Ortsteil in die
Hauptsatzung mit aufzunehmen.
Dazu einige Hinweise:
Ein Ortsteil „ist jeder
Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen
Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen
Siedlungsstruktur ist“. Ein Bebauungskomplex, der die genannten Bedingungen
nicht erfüllt, wird Splittersiedlung genannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat
bei einer Ansammlung von vier Wohngebäuden das „hinreichende Gewicht“ verneint.
Soweit Ansiedlungen keine
geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO)
darstellen, dürfen solche Orte nicht mit einem Ortsschild ausgestattet werden.
Um dennoch über den Namen zu informieren, kann eine Ortshinweistafel (Zeichen
385 nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) verwendet werden. Diese Hinweistafeln
weisen nicht auf einen Ortsteil im rechtlichen Sinne hin.
Üblicherweise bilden Ortsteile
auch nach dem Kataster eine eigene Gemarkung. Auch dies ist im Bereich der
Sudenmühle nicht der Fall.
Bei Aufnahme dieser Ansiedlung
als Ortsteil müsste auch innerhalb des Einwohnermeldewesens der Ortsteil
aufgenommen werden und die dort wohnenden Bürger müssten ihre Ausweise ändern
lassen.
Seitens der Amtsverwaltung
wird von dieser Änderung aufgrund des zuvor gesagten abgeraten.
Die übrigen Änderungswünsche
wurden entsprechend übernommen.
Anlage: Entwurf – Neufassung Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Warsow beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung
der Hauptsatzung.
Finanzielle Auswirkungen
laut § 7 Entschädigung
Neufassung Hauptsatzung
Bemerkungen:
Aufgrund des § 24 der
Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der
Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl
der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon
stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -