Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Entsprechend der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen über die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf die Bürgermeisterin übertragen wurde.

 

Von der Firma DAHL Handwerksleistungen wurde für die Gemeinde Warsow für die Kita Warsow der neue Zaun demontiert und neu ausgerichtet. Die Summe der Rechnung beträgt 1.428,00 € und soll der Gemeinde für das Objekt der Kita gespendet werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme der Spende entsprechend der Sachdarstellung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    8

Davon stimmberechtigt:                                                           8

Ja-Stimmen:                                                                8

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                     -