Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.04.2019 die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des B-Plans Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfes in der Zeit vom 18.06.2019 bis 30.07.2019 in der Amtsverwaltung Stralendorf. Es wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Planung abgegeben.

Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 21.05.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des B-Plans Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ der Gemeinde Schossin aufgefordert.

 

Die im Rahmen der förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in dem beiliegendem Abwägungsübersicht zusammengestellt.

 

Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Entwurf des B-Plans Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ der Gemeinde Schossin zu prüfen und untereinander abzuwägen.

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die während der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Anlage dieser Vorlage abgewogen.

 

2.     Aufgrund der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des B-Plans Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ der Gemeinde Schossin erfolgen keine Änderungen oder Ergänzungen, durch welche die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

3.     Die Verwaltung wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlage/n:

Prüfung und Abwägung der Anregungen und Hinweise und Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Abwägung), Stellungnahmen der TÖB´s

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    7

Davon stimmberechtigt:                                                           7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                     -