Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/SCH/216
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schossin
hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.04.2019 die Entwurfsunterlagen zum
Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ für die Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.
2 BauGB bestimmt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des
B-Plans Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ erfolgte gemäß § 3 Abs. 2
BauGB durch Auslegung des Entwurfes in der Zeit vom 18.06.2019 bis 30.07.2019
in der Amtsverwaltung Stralendorf. Es wurden keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit
zur Planung abgegeben.
Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2
BauGB mit Schreiben vom 21.05.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf
des B-Plans Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ der Gemeinde Schossin
aufgefordert.
Die im Rahmen der förmlichen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in dem
beiliegendem Abwägungsübersicht zusammengestellt.
Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Anregungen,
Hinweise und Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Entwurf des B-Plans Nr. 2
„MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ der Gemeinde Schossin zu prüfen und
untereinander abzuwägen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die während der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen
zum Bebauungsplan Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Anlage dieser
Vorlage abgewogen.
2.
Aufgrund der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, sonstigen
Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des B-Plans
Nr. 2 „MGB Fliesen- und Naturstein GmbH“ der Gemeinde
Schossin erfolgen keine Änderungen oder Ergänzungen, durch welche die Grundzüge
der Planung berührt werden.
3.
Die Verwaltung wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von
diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Prüfung und Abwägung der Anregungen und Hinweise und
Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentliche
Belange sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Abwägung), Stellungnahmen
der TÖB´s
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -