Sitzung: 09.12.2019 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/HOL/549
Sach- und Rechtslage:
Für die Gemeinde Holthusen wurde eine Neufassung der
Hauptsatzung erarbeitet. Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen
Regelungen beziehen sich auf:
1. Verwendung
des Dienstsiegels
2. Änderung
der Entschädigungssätze
3. Bekanntmachungsvorschriften
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen
beschließt die vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Jahr 2019 wurden im
Haushalt der Gemeinde folgende Mittel geplant:
Bürgermeisterentschädigung:
9.600€
Mit der neuen Regelung wären
12.480€ zu planen.
Für die Sitzungsgelder der
Gemeindevertreter und Sachkundigen Bürger waren in 2019 4.500€ geplant.
Ausgegeben wurden jedoch nur 2.820€. Dies ist abhängig von der Anzahl der
Sitzungen.
Nach der neuen Regelungen wären
für Sitzungsgelder 5.520€ zu veranschlagen bei 6 Sitzungen pro Jahr der
Gemeindevertretung und der Ausschüsse.
Neufassung der Satzung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -