Sitzung: 25.11.2019 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/WIT/588
Sach- und Rechtslage:
Von Seiten des Innenministeriums M-V ist die Gemeinde im
Allgemeinen (Orientierungserlass 2020 und Vorjahre) und von der Unteren
Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim in den
Haushaltsschreiben darauf hingewiesen worden, ihre Hebesätze den
wirtschaftlichen Verhältnissen im Land entsprechend anzupassen. Dies muss
mindestens dem Landesdurchschnitt entsprechen.
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Grundsteuer A in Prozent |
Grundsteuer B in Prozent |
Gewerbesteuer in Prozent |
Gemeinde aktuell |
300 |
341 |
304 |
Landesdurchschnitt 2012 |
266 |
344 |
315 |
Landesdurchschnitt 2013 |
276 |
350 |
318 |
Landesdurchschnitt 2014 |
282 |
354 |
322 |
Landesdurchschnitt 2015 |
294 |
362 |
327 |
Landesdurchschnitt 2016 (Nivelliert 50%) |
307 |
396 |
348 |
Landesdurchschnitt 2017 (Nivelliert 50%) |
307 |
396 |
348 |
Landesdurchschnitt ab 2018 (Nivelliert zu 100% und gültig für Folgejahre) |
323 |
427 |
381 |
Die Erhebung von unterdurchschnittlichen Hebesätzen
führt zu einer verstärkten finanziellen Belastung der Gemeinde. Zum einen
entfallen die tatsächlichen Mehreinnahmen aus der Steuererhebung.
Des Weiteren wird die Gemeinde bei der Berechnung Ihrer
Schlüsselzuweisung aus dem Finanzausgleichsgesetz des Landes M-V und bei der
Berechnung der Umlagekraftmesszahl, welche wiederum die Grundlage für die Berechnung
der Amts- und Kreisumlage ist, mit den landesdurchschnittlichen Hebesätzen
berechnet.
Die daraus resultierenden Mehrausgaben an Umlagen, die
dann nicht aus den eigenen Realsteuern gegenfinanziert werden können, müssen
dann durch Kürzungen bei den freiwilligen Aufgaben und durch Mehreinnahmen (z.
B. Gebührenerhöhungen) ausgeglichen werden.
Weitere Auswirkungen können die Versagung gemeindlicher
Haushalte und Haushaltssicherungskonzepte sein sowie auch die Versagung von
Fördermitteln seitens des Landes M-V (z.B. Förderung aus Kofinanzierungsfond)
und die Schuldenhilfe nach den Festsetzungen des Finanzausgleichsgesetzes 2020.
Im Umkehrschluss werden die Steuereinnahmen welche aus
höheren Hebesätzen als dem Landesdurchschnitt resultieren, nicht angerechnet
und verbleiben bei der Gemeinde.
In Anbetracht der sehr späten Bereitstellung relevanter
Haushaltsplandaten seitens des Landes, dem Umfang der Planung und der Dauer
rechtsaufsichtlicher Genehmigungen, ist es notwendig, um die Hebesätze
rechtzeitig mit den Jahresanfangsbescheiden berücksichtigen zu können, bei
Änderungen zukünftig eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen (siehe
Anlage).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende
Hebesatzsatzung der Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen:
Kalkulatorische
Bruttomehreinnahmen von 2019 zu 2020
Gewerbesteuer 69.718,23 €
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 13
Davon stimmberechtigt: 13
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-