Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Von Seiten des Innenministeriums M-V ist die Gemeinde im Allgemeinen (Orientierungserlass 2020 und Vorjahre) und von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim in den Haushaltsschreiben darauf hingewiesen worden, ihre Hebesätze den wirtschaftlichen Verhältnissen im Land entsprechend anzupassen. Dies muss mindestens dem Landesdurchschnitt entsprechen.

 

 

Grundsteuer A

in Prozent

Grundsteuer B

in Prozent

Gewerbesteuer

in

Prozent

 

Gemeinde aktuell

 

300

341

304

Landesdurchschnitt 2012

266

344

315

Landesdurchschnitt 2013

276

350

318

Landesdurchschnitt 2014

282

354

322

Landesdurchschnitt 2015

294

362

327

Landesdurchschnitt 2016 (Nivelliert 50%)

307

396

348

Landesdurchschnitt 2017 (Nivelliert 50%)

307

396

348

Landesdurchschnitt ab 2018 (Nivelliert zu

100% und gültig für Folgejahre)

323

427

381

 

Die Erhebung von unterdurchschnittlichen Hebesätzen führt zu einer verstärkten finanziellen Belastung der Gemeinde. Zum einen entfallen die tatsächlichen Mehreinnahmen aus der Steuererhebung.

 

Des Weiteren wird die Gemeinde bei der Berechnung Ihrer Schlüsselzuweisung aus dem Finanzausgleichsgesetz des Landes M-V und bei der Berechnung der Umlagekraftmesszahl, welche wiederum die Grundlage für die Berechnung der Amts- und Kreisumlage ist, mit den landesdurchschnittlichen Hebesätzen berechnet.

Die daraus resultierenden Mehrausgaben an Umlagen, die dann nicht aus den eigenen Realsteuern gegenfinanziert werden können, müssen dann durch Kürzungen bei den freiwilligen Aufgaben und durch Mehreinnahmen (z. B. Gebührenerhöhungen) ausgeglichen werden.

 

Weitere Auswirkungen können die Versagung gemeindlicher Haushalte und Haushaltssicherungskonzepte sein sowie auch die Versagung von Fördermitteln seitens des Landes M-V (z.B. Förderung aus Kofinanzierungsfond) und die Schuldenhilfe nach den Festsetzungen des Finanzausgleichsgesetzes 2020.

Im Umkehrschluss werden die Steuereinnahmen welche aus höheren Hebesätzen als dem Landesdurchschnitt resultieren, nicht angerechnet und verbleiben bei der Gemeinde.

 

In Anbetracht der sehr späten Bereitstellung relevanter Haushaltsplandaten seitens des Landes, dem Umfang der Planung und der Dauer rechtsaufsichtlicher Genehmigungen, ist es notwendig, um die Hebesätze rechtzeitig mit den Jahresanfangsbescheiden berücksichtigen zu können, bei Änderungen zukünftig eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen (siehe Anlage).

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die beiliegende Hebesatzsatzung der Gemeinde.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kalkulatorische Bruttomehreinnahmen von 2019 zu 2020

Gewerbesteuer              69.718,23 €

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               13

Ja-Stimmen:                                                    13

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -