Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Wittenförden im Bereich zwischen Hofweg und Triftweg begonnen. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ergeben sich Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und TÖB.

Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende,

-       nicht zu berücksichtigende

Anregungen und Stellungnahmen. Es ergeben sich auch Hinweise aus den Stellungnahmen.

 

Die Gemeinde Wittenförden hat den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung abgestimmt. Das Vorhaben im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 15 ist mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar. Die Vereinbarkeit mit dem Teilkonzept Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Raum Schwerin wurde nachgewiesen.

 

Maßgeblich hatte sich die Gemeinde mit den Zielsetzungen des Verkehrs und der verkehrlichen Anbindung zu beschäftigen. Eine zusätzliche verkehrliche Anbindung an die Dorfstraße ist vorgesehen und herzustellen. Varianten für den Verkehr wurden erstellt. Für den Entwurf ist eine Variante zu wählen, die mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim abgestimmt und durch das Straßenverkehrsamt bestätigt wurde. Straßenprofile werden konkret im Rahmen der technischen Planung festgelegt. Inwiefern es bei einer Einbahnstraße verbleibt, ist mit dem Entwurf festzustellen. Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze festzulegen. Für die Gemeinde genügt es, dass die Straßenverkehrsflächen in ausreichender Breite festgesetzt werden.

Der Löschwasserbedarf ist abzusichern und ggf. kann der Teich genutzt werden.

Unter Berücksichtigung des Lage- und Höhenplanes sind die Bezugspunkte für die Bemessung der Höhe festzulegen.

Die Erschließungsplanung ist erforderlich, um die Nachweise für die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers und des anfallenden Oberflächenwassers sicherzustellen. Grundlage ist die technische Planung für die Gestaltung des Verkehrsraumes. Löschwasser wird in dem erforderlichen Umfang bereitgestellt. Die Regenwasserableitung wird für den Bereich des Plangebietes und die Umgebung gesichert. Die Anforderungen der Trinkwasserschutzzone sind zu beachten.

Zur Absicherung der Planung wird es ggf. erforderlich ein Geruchsgutachten zu erstellen. Der Artenschutzfachbericht ist Voraussetzung für die Vorbereitung und Umsetzung der Planung. Die Pflege der Freiflächen erfolgt in der vegetationsfreien Zeit unter Berücksichtigung des gesetzlich geschützten Gehölzbestandes. Die Fläche wird zweimal gemäht, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausschließen zu können.

Im Zusammenhang mit der Planung werden die erforderlichen zusätzlichen Abstimmungen mit dem Auskunftsportal BIL und mit dem Bergamt Stralsund geführt.

Das Abwasserpumpwerk wird in der Planung berücksichtigt.

Hinsichtlich des ruhenden Verkehrs werden die Festsetzungen im Plan getroffen, um den Bereich an der Kirche zu entspannen. Hierfür werden Abstimmungen im Rahmen der Erstellung des Entwurfs durchgeführt.

 

Zur Abfallentsorgung werden die Voraussetzungen für eine geordnete Abfallentsorgung durch ggf. Herstellung von Bereitstellungsplätzen am Entsorgungstag geschaffen. In Bezug auf die Stellungnahme des StALU wird klargestellt, dass ackerbaulich genutzte Flächen nicht berührt werden.

 

Im Zusammenhang mit der Bewertung der Planungsabsicht durch die Landeshauptstadt Schwerin werden die Anforderungen und die Vereinbarkeit aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung vorgetragen und somit aus Sicht der Gemeinde Wittenförden ausgeräumt. Die Planung ist mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar. Die Planung ist aus Sicht der Gemeinde Wittenförden mit den Zielsetzungen für den Stadt-Umland-Raum und somit mit den Zielen der Landeshauptstadt Schwerin vereinbar.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit haben sich Anregungen ergeben. Die verkehrlichen Belange werden durch die Gemeinde mit einer Alternativvariante bewertet. Der Erholungswert ist für die Anwohner aus Sicht der Gemeinde Wittenförden weiterhin gesichert. Die Gemeinde wird sich mit den Einwendern nur gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro verständigen. Bilaterale Abstimmungen sind hier ohne die Gemeinde vertraglich nicht zulässig. Die Regenentwässerung wird abgesichert. Hinsichtlich des ruhenden Verkehrs werden geeignete Möglichkeiten gesucht.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die auf Grund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Wittenförden unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Wittenförden zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

           

  1. Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel für die Planungsleistungen sind lt. Auftrag im Haushalt

 

Anlagen

Abwägungstabelle

Unterlagen Vorentwurf (Planzeichnung- Teil A, Text-Teil B und Begründung)

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        13

Davon stimmberechtigt:                                               13

Ja-Stimmen:                                                    13

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -