Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Das Ministerium für Inneres und Sport M-V hatte zum 01.01.2014 die Neufassung der der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V) verordnet. Diese regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze für die Wehrführung. Gemäß § 5 FwEntschVO M-V kann Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Mit Beschluss vom 12.12.2000 hat die Gemeindevertretung Holthusen die Höhe der Aufwandsentschädigung u.a. für die Funktion des Jugendwartes in Höhe von 100,00 DM/monatlich festgelegt. Nach der Währungsumstellung im Jahr 2002 wurde die Höhe lediglich umgerechnet, so dass hier ein „krummer“ Betrag in Höhe von 51,13 € zustande gekommen ist. Dieser soll nunmehr angepasst werden.

Des Weiteren wird von Seiten der Wehrführung beabsichtigt, künftig auch wieder die Funktion des Gerätewartes zu besetzen.

 

Die Höhe der Entschädigung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung zu bestimmen und wird in monatlichen Pauschalbeträgen festgesetzt, gemäß § 4 (1) FwEntschVO M-V.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Zahlung einer monatlichen Aufwandsentschädigung ab dem 01.01.2020 für die Funktion

 

des Jugendwartes in Höhe von                     60,00 Euro (alt 51,13 Euro)

 

des Gerätewartes in Höhe von                     60,00 Euro.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechende Mittel werden im Haushalt 2020 eingeplant.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       7

Davon stimmberechtigt:                                    7

Ja-Stimmen:                                                    7

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                          -