Sitzung: 28.10.2019 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/HOL/547
Sach- und Rechtslage:
Das
Ministerium für Inneres und Sport M-V hatte zum 01.01.2014 die Neufassung der der Verordnung über die Aufwands- und
Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen
Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern
(Feuerwehrentschädigungsverordnung FwEntschVO M-V) verordnet. Diese
regelt, wie bislang, lediglich Höchstsätze für die Wehrführung. Gemäß § 5 FwEntschVO M-V kann Personen mit
besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt
werden.
Mit
Beschluss vom 12.12.2000 hat die Gemeindevertretung Holthusen die Höhe der
Aufwandsentschädigung u.a. für die Funktion des Jugendwartes in Höhe von 100,00
DM/monatlich festgelegt. Nach der Währungsumstellung im Jahr 2002 wurde die
Höhe lediglich umgerechnet, so dass hier ein „krummer“ Betrag in Höhe von 51,13
€ zustande gekommen ist. Dieser soll nunmehr angepasst werden.
Des
Weiteren wird von Seiten der Wehrführung beabsichtigt, künftig auch wieder die
Funktion des Gerätewartes zu besetzen.
Die Höhe der Entschädigung ist durch Beschluss der
Gemeindevertretung zu bestimmen und wird in monatlichen Pauschalbeträgen
festgesetzt, gemäß § 4 (1) FwEntschVO M-V.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Zahlung einer
monatlichen Aufwandsentschädigung ab dem 01.01.2020 für die Funktion
des Jugendwartes in Höhe
von 60,00 Euro (alt
51,13 Euro)
des Gerätewartes in Höhe von 60,00 Euro.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Mittel werden im
Haushalt 2020 eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige
Stimmen: -