Sitzung: 28.10.2019 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/HOL/548
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Holthusen hat in ihrer Sitzung am 20.05.2019 die zum Entwurf der Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 10.1 „Ortszentrum“ eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes
nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die
Abwägungsvorschläge wurden durch die Gemeindevertretung beraten und der
Abwägungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 2019/HOL/531)
über die vorliegenden
Stellungnahmen wurde gefasst.
Es wurden im Verfahren eine
erneute Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises
Ludwigslust-Parchim (Stellungnahme vom 07.05.2019) abgeben. Die Stellungnahme
hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.06.2019 unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes
behandelt. Die Abwägungsvorschläge zu dieser Stellungnahme wurden durch
die Gemeindevertretung beraten und eine Ergänzung der Abwägung über die
vorliegenden Stellungnahmen wurde beschlossen (Vorlagen-Nr. 2019/HOL/535).
Dieser Abwägungsvorschlag wurde weitergehend um die Festsetzung des bedingten
Baurechts und die Länge des Lärmschutzwalls präzisiert und ist der erneuten
Ergänzung der Abwägung beigefügt. Die Gemeinde stellt klar, dass die aktive
Lärmschutzmaßnahme, hier Lärmschutzwall, um die Tiefe des Baufeldes WA 3 zu
verlängern ist, da in dem Ursprungsgutachten zum Nachweis ausreichenden
Schallschutzes das Baufeld WA 3 noch nicht mit betrachtet wurde.
Die
Gemeinde hat sich darüber hinaus nochmals mit der Einhaltung gesunder Wohn- und
Lebensverhältnisse auseinandergesetzt. Mit den gutachterlich bestimmten
Maßnahmen ist der Einhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung
getragen. Es wird dennoch empfohlen aufgrund der dargestellten Überschreitung der
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV durch die Anordnung der Baukörper oder
durch eine geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den
lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Diese Empfehlung wird in der
Begründung ergänzt, auf eine zusätzliche Festsetzung diesbezüglich verzichtet
die Gemeinde.
Im Rahmen ihrer getroffenen Abwägungsentscheidungen
hat die Gemeinde eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme zur Beurteilung
der Gesamtsituation Gewerbelärm beauftragt. Im Ergebnis wurde gutachterlich
dargestellt, dass für die vorhandene Situation davon ausgegangen wird, dass die
zulässigen Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet sowohl tags als
auch nachts nicht überschritten werden. Dies betrifft die Beurteilung des
Recyclinghofes Holthusen und den rechtsverbindlichen einfachen Bebauungsplan
Nr. 1 für das Gebiet südlich des Mittelweges in Holthusen.
Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer getroffenen
Abwägungsentscheidungen die Erstellung eines Erschütterungsgutachten
beauftragt. Das Gutachten „Erschütterungseinwirkungen infolge des
Schienenverkehrs vom 12.07.2019 sowie ergänzende gutachterliche
Stellungnahmen vom 09.09.2019 und 13.09.2019 wurden dem Landesamt für Umwelt,
Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zur erneuten Stellungnahme
vorgelegt. Die erneute Stellungnahme vom 23.09.2019 ist Gegenstand der erneuten
Ergänzung des Abwägungsbeschlusses.
Im Weiteren hat die Gemeinde die Belange der
Löschwasserbereitstellung für den Grundschutz neu beurteilt. Dies hat Einfluss
auf das bisherige Abwägungsergebnis. Die Abwägung wird dementsprechend zu
diesem Belang angepasst und geändert und ist der erneuten Ergänzung der
Abwägung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die erneute Stellungnahme des
Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zum Entwurf
der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10.1 „Ortszentrum Holthusen“ hat die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen vollständig berücksichtigt. Die
Belange zur Sicherung der Löschwasserbereitstellung für den Grundschutz werden
entsprechend den Erkenntnissen der Gemeinde geändert. Das bedingte Baurecht zur
Sicherung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse sowie die Länge des
Lärmschutzwalls wird berücksichtigt. Den Abwägungsvorschlag und das
Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde Holthusen zu Eigen und ist
Bestandteil des Beschlusses.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
betroffenen Behörden von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage
1
Abwägungsvorschlag
Ergänzung der Abwägungsdokumentation als tabellarische Zusammenstellung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -