Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat in ihrer Sitzung am 20.05.2019 die zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10.1 „Ortszentrum“ eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden durch die Gemeindevertretung beraten und der Abwägungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 2019/HOL/531)

über die vorliegenden Stellungnahmen wurde gefasst.

 

Es wurden im Verfahren eine erneute Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim (Stellungnahme vom 07.05.2019) abgeben. Die Stellungnahme hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.06.2019 unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes behandelt. Die Abwägungsvorschläge zu dieser Stellungnahme wurden durch die Gemeindevertretung beraten und eine Ergänzung der Abwägung über die vorliegenden Stellungnahmen wurde beschlossen (Vorlagen-Nr. 2019/HOL/535). Dieser Abwägungsvorschlag wurde weitergehend um die Festsetzung des bedingten Baurechts und die Länge des Lärmschutzwalls präzisiert und ist der erneuten Ergänzung der Abwägung beigefügt. Die Gemeinde stellt klar, dass die aktive Lärmschutzmaßnahme, hier Lärmschutzwall, um die Tiefe des Baufeldes WA 3 zu verlängern ist, da in dem Ursprungsgutachten zum Nachweis ausreichenden Schallschutzes das Baufeld WA 3 noch nicht mit betrachtet wurde.

 

Die Gemeinde hat sich darüber hinaus nochmals mit der Einhaltung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse auseinandergesetzt. Mit den gutachterlich bestimmten Maßnahmen ist der Einhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen. Es wird dennoch empfohlen aufgrund der dargestellten Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV durch die Anordnung der Baukörper oder durch eine geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Diese Empfehlung wird in der Begründung ergänzt, auf eine zusätzliche Festsetzung diesbezüglich verzichtet die Gemeinde.

 

Im Rahmen ihrer getroffenen Abwägungsentscheidungen hat die Gemeinde eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme zur Beurteilung der Gesamtsituation Gewerbelärm beauftragt. Im Ergebnis wurde gutachterlich dargestellt, dass für die vorhandene Situation davon ausgegangen wird, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet sowohl tags als auch nachts nicht überschritten werden. Dies betrifft die Beurteilung des Recyclinghofes Holthusen und den rechtsverbindlichen einfachen Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet südlich des Mittelweges in Holthusen.

Die Gemeinde hat im Rahmen ihrer getroffenen Abwägungsentscheidungen die Erstellung eines Erschütterungsgutachten beauftragt. Das Gutachten „Erschütterungseinwirkungen infolge des Schienenverkehrs vom 12.07.2019 sowie ergänzende gutachterliche Stellungnahmen vom 09.09.2019 und 13.09.2019 wurden dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zur erneuten Stellungnahme vorgelegt. Die erneute Stellungnahme vom 23.09.2019 ist Gegenstand der erneuten Ergänzung des Abwägungsbeschlusses.

 

Im Weiteren hat die Gemeinde die Belange der Löschwasserbereitstellung für den Grundschutz neu beurteilt. Dies hat Einfluss auf das bisherige Abwägungsergebnis. Die Abwägung wird dementsprechend zu diesem Belang angepasst und geändert und ist der erneuten Ergänzung der Abwägung beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die erneute Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10.1 „Ortszentrum Holthusen“ hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen vollständig berücksichtigt. Die Belange zur Sicherung der Löschwasserbereitstellung für den Grundschutz werden entsprechend den Erkenntnissen der Gemeinde geändert. Das bedingte Baurecht zur Sicherung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse sowie die Länge des Lärmschutzwalls wird berücksichtigt. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 1) macht sich die Gemeinde Holthusen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Behörden von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlage 1

Abwägungsvorschlag Ergänzung der Abwägungsdokumentation als tabellarische Zusammenstellung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       7

Davon stimmberechtigt:                                    7

Ja-Stimmen:                                                    7

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -