Sitzung: 28.10.2019 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2019/HOL/542
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Sülstorf hat im Jahre 2014 im Ortsteil
Boldela in der Waldstraße die Verbesserung bzw. die Erneuerung der
Straßenbeleuchtung durch Umrüstung auf LED-Beleuchtung durchgeführt. Die
Gemeinde Sülstorf möchte die entstandenen umlagefähigen Kosten gemäß § 8 Abs. 1
Satz 1 KAG M-V auf die Anwohner/Anlieger umlegen.
Die Anlage Waldstraße erstreckt sich über zwei
Gemarkungen. Zum einen auf die Gemarkung Boldela, zum anderen auf die Gemarkung
Holthusen.
Da sich somit ein Teil des Abrechnungsgebietes auf den
Geltungsbereich des Satzungsrechts der Gemeinde Holthusen befindet, kann die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Sülstorf OT Boldela
nicht ohne weiteres auf die außerhalb ihres Gemeindegebietes gelegene
Grundstücke angewandt werden. Es ist unzulässig, den beitragsfähigen Aufwand
nach der Verteilungsregel der Satzung auf gemeindegebietsfremde Grundstücke
umzulegen, wenn die Gemeinde nicht zu einer solchen Erstreckung befugt ist.
Um die Kosten auf die Anlieger umlegen und das
Abrechnungsgebiet bestimmen zu können, muss, in Anlehnung an die aktuelle
Rechtsprechung, ein Kooperationsvertrag (öffentlich-rechtlicher Vertrag) i. S.
d. § 165 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) mit der Nachbargemeinde geschlossen und eine
Sondersatzung i. S. d. § 166 KV M-V erlassen werden, da die an die Anlage der
Waldstraße angrenzenden Grundstücke der Nachbargemeinde als Anlieger zu
betrachten sind, denen ein Vorteil aus dieser Anlage erwächst.
Beschlussvorschlag:
Der
vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erhebung von
Ausbaubeiträgen in der Waldstraße in Sülstorf OT Boldela zwischen der Gemeinde
Sülstorf und der Gemeinde Holthusen wird die Zustimmung erteilt.
Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Holthusen und der
Gemeinde Sülstorf ist Ortsüblich bekanntzumachen und bei der Rechtsaufsicht
anzuzeigen.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -