Sitzung: 22.10.2019 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/DÜM/470
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Dümmer benötigt
eine Erweiterung der vorhandenen Kita „Seepferdchen“, dieser Sachverhalt wurde
in der Gemeinderatssitzung am 28.08.2019 besprochen und der Willen zur
Kitaerweiterung bekundet sh. Anlage.
Die in der Gemeinde Dümmer
vorhandene Kindertagesstätte für 67 Kinder erfüllt die räumlichen
Voraussetzungen für den Betrieb nicht.
Für die o.g.
Kindertageseinrichtung wurde festgestellt, dass fachliche Standards
hinsichtlich des Betriebserlaubnisverfahrens für Kindertageseinrichtungen nicht
eingehalten werden.
·
Die Kindertagesstätte verfügt über
keinen Mehrzweckraum für Kinder.
·
Des Weiteren wird mit der Erweiterung
der Platzkapazitäten für Krippenkinder die Schaffung eines Personalraumes
erforderlich.
·
Die Ausstattung der Sanitärbereiche
entspricht nicht den aktuellen fachlichen Erfordernissen.
·
Durch die derzeitigen räumlichen
Voraussetzungen gestalten sich die pädagogischen Abläufe im Tagesgeschehen
schwierig.
Mit Votum vom 29.07.2019
bestätigt der Fachdienst Sozialmanagement und Entgelte insgesamt 6 zusätzliche
Betreuungsplätze für Krippenkinder und den Bestand dieser
Kindertageseinrichtung.
Aus fachlicher Sicht trägt,
die im Antrag beschriebene Baumaßnahme entscheidend zur Verbesserung der
strukturellen Rahmenbedingungen und der Abläufe im pädagogischen Alltag der
Krippen- und Kindergartenkinder bei.
Die Maßnahme wird sich positiv
auf die Qualität der pädagogischen Arbeit, in Umsetzung des gesetzlich
festgeschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrages auswirken.
Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt. Die
Antragsfrist endet am 30. August 2019 für Maßnahmen im Jahr 2020.
Beschlussvorschlag: Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt grundsätzlich die Erweiterung
der Kita „Seepferdchen“. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt.
Die finanziellen Mittel i.H.v.
circa 493.000,00 € werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 10
Davon stimmberechtigt: 10
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen: 1
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-