Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Dümmer benötigt eine Erweiterung der vorhandenen Kita „Seepferdchen“, dieser Sachverhalt wurde in der Gemeinderatssitzung am 28.08.2019 besprochen und der Willen zur Kitaerweiterung bekundet sh. Anlage.

Die in der Gemeinde Dümmer vorhandene Kindertagesstätte für 67 Kinder erfüllt die räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb nicht.

Für die o.g. Kindertageseinrichtung wurde festgestellt, dass fachliche Standards hinsichtlich des Betriebserlaubnisverfahrens für Kindertageseinrichtungen nicht eingehalten werden.

·         Die Kindertagesstätte verfügt über keinen Mehrzweckraum für Kinder.

·         Des Weiteren wird mit der Erweiterung der Platzkapazitäten für Krippenkinder die Schaffung eines Personalraumes erforderlich.

·         Die Ausstattung der Sanitärbereiche entspricht nicht den aktuellen fachlichen Erfordernissen.

·         Durch die derzeitigen räumlichen Voraussetzungen gestalten sich die pädagogischen Abläufe im Tagesgeschehen schwierig.

 

Mit Votum vom 29.07.2019 bestätigt der Fachdienst Sozialmanagement und Entgelte insgesamt 6 zusätzliche Betreuungsplätze für Krippenkinder und den Bestand dieser Kindertageseinrichtung.

 

Aus fachlicher Sicht trägt, die im Antrag beschriebene Baumaßnahme entscheidend zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen und der Abläufe im pädagogischen Alltag der Krippen- und Kindergartenkinder bei.

Die Maßnahme wird sich positiv auf die Qualität der pädagogischen Arbeit, in Umsetzung des gesetzlich festgeschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrages auswirken.

 

Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt. Die Antragsfrist endet am 30. August 2019 für Maßnahmen im Jahr 2020.

 

 

Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dümmer beschließt grundsätzlich die Erweiterung der Kita „Seepferdchen“. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt.

Die finanziellen Mittel i.H.v. circa 493.000,00 € werden im Haushalt 2020 bereitgestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       10

Davon stimmberechtigt:                                    10

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                  1

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -