Sitzung: 27.02.2003 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2003/SCH/046
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Freiwillige Feuerwehr
Schossin hat eine Jugendabteilung gegründet. Die Jugendabteilung wird vom
Kam.Schwarzwald geleitet. Er fungiert als Jugendwart.
Für die Aufwändungen in seiner
Tätigkeit kann ihm laut Entschädigungsverordnung für Funktionsinhaber der
Freiwilligen Feuerwehren vom 7.September 2000 § 2 Abs.3 eine
Aufwandsentschädigung in
angemessener Höhe gezahlt werden. Jugendfeuerwehrarbeit beinhaltet zu etwa 40 %
reines Feuerwehrwesen und zu etwa 60 % freie Jugendarbeit.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Schossin
beschließt die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an den Jugendwart Kam.Schwarzwald
nach der FFwEntsch VO M-V in Höhe von monatlich
.25,00.
€. ( fünfundzwanzig )
beginnend ab Januar 2003.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 3
Davon stimmberechtigt: 3
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0