Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

Die Freiwillige Feuerwehr Schossin hat eine Jugendabteilung gegründet. Die Jugendabteilung wird vom Kam.Schwarzwald geleitet. Er fungiert als Jugendwart.

Für die Aufwändungen in seiner Tätigkeit kann ihm laut Entschädigungsverordnung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren vom 7.September 2000 § 2 Abs.3 eine

Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden. Jugendfeuerwehrarbeit beinhaltet zu etwa 40 % reines Feuerwehrwesen und zu etwa 60 % freie Jugendarbeit.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Schossin beschließt die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an den Jugendwart Kam.Schwarzwald nach der FFwEntsch VO M-V in Höhe von monatlich

 

                                    .25,00. €.   ( fünfundzwanzig )

 

beginnend ab Januar 2003.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           3

Davon stimmberechtigt:                                      3

Ja-Stimmen:                                                      3

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0