Sitzung: 01.10.2019 Gemeindevertretung Zülow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/ZÜL/189
Sach- und Rechtslage:
Die am Objekt anliegende Dachentwässerung aus DDR Zeiten
zur Ableitung des Niederschlagswassers war in desolatem Zustand und nicht
zeitgemäß. Hierzu wurden beidseitig zur Dachfläche die Rinnen erneuert sowie
die Fallrohre. Um nachfolgend eine rechtlich zulässige Ableitung des
auftretenden Niederschlagswassers zu gewährleisten, war es unumgänglich auf dem
gemeindlichen Grundstück des Mietshauses eine Sickergrube (Regole) zu
errichten.
Hierzu wurden die Kapazitäten der vor Ort tätigen Firma
LKT genutzt.
Eine vorherige Marktanalyse ergab dass die zu
beauftragende Höhe der Auftragssumme gemäß Vergabeerlass VgE M-V einen
Direktauftrag zulässt. Das Angebot der Firma LKT beträgt nach einer
Nachverhandlung 1.950,00 Euro netto.
Es wird empfohlen aufgrund der Dringlichkeit den Auftrag
folglich auszulösen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Zülow
beschließt die Auftragsvergabe zur Errichtung einer Sickergrube (Regole) auf
dem Grundstück Alte Dorfstraße 17.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Auftretenden
Mehrkosten i.H.v. 1.950,00 Euro werden als überplanmäßige Ausgabe aus dem
Produktkonto 10.522.5231 (Gebäudeunterhaltung) finanziert.
Eine überplanmäßige
Ausgabe gemäß § 52 KV M-V wird als gegeben angenommen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -