Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen stellt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 im Verfahren nach § 13a BauGB auf. Das Planungsziel besteht in der Sicherung der Zielsetzungen der Gemeinde zur Festlegung der Grundstücksgröße mit einer Größe von mindestens 800 m² und zur Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Gebäuden mit maximal einer Wohnung. Die Umsetzung dieser Zielsetzungen war bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 beabsichtigt, konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Zielsetzung der Gemeinde ist es, die Wohnumgebung entsprechend sicher zu gewährleisten.

 

Bei der Umsetzung des Plangebietes handelte es sich um eine wieder aufgenommene Planung aus den Jahren um 2000. Zwischenzeitlich haben sich für die Löschwasserversorgung andere Erkenntnisse ergeben, die auch beim Satzungsbeschluss über den B-Plan Nr. 9 noch nicht endgültig bekannt waren. Derzeit erarbeitet die Gemeinde ein Versorgungskonzept, welches die modernen Anforderungen an eine verlässliche Löschwasserversorgung erfüllen soll. In dem vorhandenen Plangebiet ist auf Grund der vorhandenen Flächen im öffentlichen Bereich die Einrichtung einer Löschwasserentnahmestelle mit den dazugehörigen Stellflächen für die Pumpe und den Elektroanschluss sowie das Löschfahrzeug oder eine TS aus städtebaulichen Gründen und Gründen der Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Bei der Umsetzung der geforderten Löschwasserversorgung kann nicht nur das Plangebiet betrachtet werden, sondern es ist auch die Einbindung in die weiteren vorhandenen Wohnbauflächen zu beachten. Eine effiziente Versorgung ist nur möglich, wenn die Löschwasserversorgung über eine Fläche auf dem Dorfplatz erfolgt, um den Radius von 300 m als Versorgungsbereich über eine Entnahmestelle sicher zu stellen. Diese Maßnahme wird durch die Gemeinde derzeit vorbereitet.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften und die Begründung berücksichtigen die Ergebnisse der Abwägung. Die Einarbeitung gemäß dem Abwägungsergebnis führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen notwendig.

 

Mit der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Holthusen „Am Dorfplatz“ in Kraft. Unter Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB werden Grundzüge des gemeindlichen Entwicklungskonzeptes nicht berührt. Anforderungen an den Flächennutzungsplan ergeben sich nicht. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

1.            Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Holthusen „Am Dorfplatz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

2.            Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Dorfplatz“ wird wie folgt begrenzt:

-       im Norden durch das bebaute Grundstück „Am Dorfplatz“ Nr. 10 und landwirtschaftliche Flächen und durch die bebauten Grundstücke „Am Dorfplatz“ Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9,

-       im Osten durch Wiesenflächen,

-       im Süden durch landwirtschaftliche Flächen,

-       im Westen durch landwirtschaftliche Flächen.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 125/1, 125/2, 125/3, 125/4, 125/5, 125/6, 125/7, 125/8, 125/10, 125/11, 125/12, 125/13, 189/1, 189/4, 189/5, 189/6, 189/7, 189/8, 189/9, 189/10, 189/11, 189/12, 189/13 der Flur 6 in der Gemarkung Holthusen.

 

3.            Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird gebilligt.

 

4.            Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Holthusen „Am Dorfplatz“ durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich. Darauf wird mit diesem Beschluss hingewiesen.

 

5.            Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Nach der vorläufigen Kostenschätzung aus 2017 sollen der Gemeinde voraussichtliche finanzielle Auswirkungen in Höhe von ca. 5.000 EUR entstehen. 

 

Anlagen:

Planzeichnung-Teil A, Text-Teil B, Begründung (Stand Entwurf)

Die Ergebnisse sind gemäß Abwägung zu beachten.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       6

Davon stimmberechtigt:                                    6

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -