Sitzung: 23.09.2019 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/HOL/541
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen stellt
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 im Verfahren nach § 13a BauGB auf.
Das Planungsziel besteht in der Sicherung der Zielsetzungen der Gemeinde zur
Festlegung der Grundstücksgröße mit einer Größe von mindestens 800 m² und zur
Festsetzung der höchstzulässigen Zahl der Wohnungen in Gebäuden mit maximal
einer Wohnung. Die Umsetzung dieser Zielsetzungen war bereits bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 beabsichtigt, konnte jedoch nicht
umgesetzt werden. Zielsetzung der Gemeinde ist es, die Wohnumgebung
entsprechend sicher zu gewährleisten.
Bei der Umsetzung des
Plangebietes handelte es sich um eine wieder aufgenommene Planung aus den
Jahren um 2000. Zwischenzeitlich haben sich für die Löschwasserversorgung
andere Erkenntnisse ergeben, die auch beim Satzungsbeschluss über den B-Plan
Nr. 9 noch nicht endgültig bekannt waren. Derzeit erarbeitet die Gemeinde ein
Versorgungskonzept, welches die modernen Anforderungen an eine verlässliche
Löschwasserversorgung erfüllen soll. In dem vorhandenen Plangebiet ist auf
Grund der vorhandenen Flächen im öffentlichen Bereich die Einrichtung einer
Löschwasserentnahmestelle mit den dazugehörigen Stellflächen für die Pumpe und
den Elektroanschluss sowie das Löschfahrzeug oder eine TS aus städtebaulichen
Gründen und Gründen der Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Bei der Umsetzung
der geforderten Löschwasserversorgung kann nicht nur das Plangebiet betrachtet
werden, sondern es ist auch die Einbindung in die weiteren vorhandenen
Wohnbauflächen zu beachten. Eine effiziente Versorgung ist nur möglich, wenn
die Löschwasserversorgung über eine Fläche auf dem Dorfplatz erfolgt, um den
Radius von 300 m als Versorgungsbereich über eine Entnahmestelle sicher zu
stellen. Diese Maßnahme wird durch die Gemeinde derzeit vorbereitet.
Der Abwägungsbeschluss gemäß §
1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.
Die Satzungsunterlagen
bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen
Bauvorschriften und die Begründung berücksichtigen die Ergebnisse der Abwägung.
Die Einarbeitung gemäß dem Abwägungsergebnis führt nicht zu einer erneuten
Auslegung der Planunterlagen.
Um das Aufstellungsverfahren
abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der
Gemeinde Holthusen notwendig.
Mit der Bekanntmachung gemäß
Hauptsatzung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Holthusen „Am Dorfplatz“ in
Kraft. Unter Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens nach § 13 BauGB
werden Grundzüge des gemeindlichen Entwicklungskonzeptes nicht berührt.
Anforderungen an den Flächennutzungsplan ergeben sich nicht. Die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen;
mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Beschlussvorschlag:
1.
Auf
der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung
M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Holthusen „Am Dorfplatz“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den
örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.
2.
Der
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Am Dorfplatz“ wird
wie folgt begrenzt:
-
im
Norden durch das bebaute Grundstück „Am Dorfplatz“ Nr. 10 und
landwirtschaftliche Flächen und durch die bebauten Grundstücke „Am Dorfplatz“
Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9,
-
im
Osten durch Wiesenflächen,
-
im
Süden durch landwirtschaftliche Flächen,
-
im
Westen durch landwirtschaftliche Flächen.
Das
Plangebiet umfasst die Flurstücke 125/1, 125/2, 125/3, 125/4, 125/5, 125/6,
125/7, 125/8, 125/10, 125/11, 125/12, 125/13, 189/1, 189/4, 189/5, 189/6,
189/7, 189/8, 189/9, 189/10, 189/11, 189/12, 189/13 der Flur 6 in der Gemarkung
Holthusen.
3.
Die
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wird gebilligt.
4.
Der
Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 der
Gemeinde Holthusen „Am Dorfplatz“ durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Holthusen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende
Erklärung ist im Verfahren nach § 13 BauGB nicht erforderlich. Darauf wird mit
diesem Beschluss hingewiesen.
5.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach der vorläufigen Kostenschätzung aus 2017 sollen der
Gemeinde voraussichtliche finanzielle Auswirkungen in Höhe von ca. 5.000 EUR
entstehen.
Anlagen:
Planzeichnung-Teil A,
Text-Teil B, Begründung (Stand Entwurf)
Die Ergebnisse sind gemäß
Abwägung zu beachten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 6
Davon stimmberechtigt: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -