Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Amtszeit des Wehrführers Kam.Wilhelm Böttcher und des stellvertretenden Wehrführers Kam. Siegfried Facklam war abgelaufen. Die Amtszeit dauert 6 Jahre. Sie haben sich nicht wieder zur Wahl gestellt.

Auf der Jahreshauptversammlung 2003 ist deshalb ein neuer

Gemeindewehrführer und ein neuer stellvertretender Gemeindewehrführer gewählt

worden.

Die Mitgliederversammlung hat den Kam. Thomas Brandenburg als Gemeindewehrführer und den Kam. Rene´Facklam als stellvertretenden Gemeinde-

wehrführer gewählt. Beide Kameraden sind fachlich und persönlich für diese Tätig-

keit geeignet. Sie werden durch den Bürgermeister für die Dauer ihrer Tätigkeit  in

das Ehrenbeamtenverhältnis berufen (§ 12 Abs.1 Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern).

Nach § 12, Abs.3  Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz muß die Gemeindevertretung der Wahl zustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Holthusen stimmt nach § 12 Abs. 3  Brandschutzgesetz der Wahl des Kameraden Thomas Brandenburg zum Gemeindewehrführer und der Wahl des Kameraden

Rene´Facklam zum stellvertretenden Gemeindewehrführer zu. Nach § 12 Abs.1 Brandschutzgesetz werden sie für die Dauer der Wahlzeit zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Bemerkungen

Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten beschlussbegründenden Unterlagen

sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           7

Davon stimmberechtigt:                                      7

Ja-Stimmen:                                                      7

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0