Sitzung: 04.03.2003 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2003/HOL/106
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Amtszeit des Wehrführers
Kam.Wilhelm Böttcher und des stellvertretenden Wehrführers Kam. Siegfried
Facklam war abgelaufen. Die Amtszeit dauert 6 Jahre. Sie haben sich nicht
wieder zur Wahl gestellt.
Auf der Jahreshauptversammlung
2003 ist deshalb ein neuer
Gemeindewehrführer und ein
neuer stellvertretender Gemeindewehrführer gewählt
worden.
Die Mitgliederversammlung hat
den Kam. Thomas Brandenburg als Gemeindewehrführer und den Kam. Rene´Facklam
als stellvertretenden Gemeinde-
wehrführer gewählt. Beide
Kameraden sind fachlich und persönlich für diese Tätig-
keit geeignet. Sie werden durch
den Bürgermeister für die Dauer ihrer Tätigkeit
in
das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen (§ 12 Abs.1 Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz
Mecklenburg-Vorpommern).
Nach § 12, Abs.3 Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz muß die
Gemeindevertretung der Wahl zustimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Holthusen stimmt nach § 12 Abs.
3 Brandschutzgesetz der Wahl des
Kameraden Thomas Brandenburg zum Gemeindewehrführer und der Wahl des Kameraden
Rene´Facklam zum stellvertretenden Gemeindewehrführer
zu. Nach § 12 Abs.1 Brandschutzgesetz werden sie für die Dauer der Wahlzeit zu
Ehrenbeamten ernannt.
Bemerkungen
Die aus verwaltungstechnischen Gründen nicht beigefügten
beschlussbegründenden Unterlagen
sind, nach vorheriger Anmeldung, während der Dienstzeit
der Amtsverwaltung bei dem zuständigen Sachbearbeiter einzusehen.
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0