Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

 

Nach der Neufassung der KV M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeindevertretung bzw. der Hauptausschuss in öffentlichen Sitzungen die Annahme von Spenden zu entscheiden, soweit dieses nicht durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen wurde.

 

Familie Jilke                 300,00 €

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klein Rogahn beschließt die Annahme der Spende

i. H. v.300,00 € für das Jahr 2019 entsprechend der Sach- und Rechtslage.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Der Betrag wird auf dem Produktkonto 04.281.4629 vereinnahmt.

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        9

Davon stimmberechtigt:                                               9

Ja-Stimmen:                                                    9

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -