Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus im Feldweg 1 in 19073 Schossin werden durch Einwohner der Gemeinde und Nichtortsansässige regelmäßig für Veranstaltungen verschiedenster Art genutzt.

 

Als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Benutzungsentgelten zur teilweisen Deckung der laufenden Betriebskosten und zur Erhebung von Kautionsentgelten zur teilweisen Deckung möglicher Schäden durch Nutzer ist es dringend erforderlich eine entsprechende Benutzungs- und Entgeltordnung zu beschließen.

 

Zugleich regelt die Benutzungs- und Entgeltordnung das korrekte Verhalten im Dorfgemeinschaftshaus beim Aufenthalt in den öffentlichen Räumen und den Umgang mit dem darin befindlichen Inventar.

Ebenso wird die Zuständigkeit der Objektsicherung darin geregelt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Schossin beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindliche Räume im Dorfgemeinschaftshaus, Feldweg 1 in 19073 Schossin.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß der Benutzungs- und Entgeltordnung.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis mit Änderung:

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    7

Davon stimmberechtigt:                                                           7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                     -