Sitzung: 19.09.2019 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/SCH/211
Sach- und Rechtslage:
Die
Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus im Feldweg 1 in 19073 Schossin werden
durch Einwohner der Gemeinde und Nichtortsansässige regelmäßig für
Veranstaltungen verschiedenster Art genutzt.
Als
Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Benutzungsentgelten zur teilweisen
Deckung der laufenden Betriebskosten und zur Erhebung von Kautionsentgelten zur
teilweisen Deckung möglicher Schäden durch Nutzer ist es dringend erforderlich
eine entsprechende Benutzungs- und Entgeltordnung zu beschließen.
Zugleich regelt
die Benutzungs- und Entgeltordnung das korrekte Verhalten im
Dorfgemeinschaftshaus beim Aufenthalt in den öffentlichen Räumen und den Umgang
mit dem darin befindlichen Inventar.
Ebenso wird die
Zuständigkeit der Objektsicherung darin geregelt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Schossin beschließt die Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindliche Räume
im Dorfgemeinschaftshaus, Feldweg 1 in 19073 Schossin.
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß
der Benutzungs- und Entgeltordnung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis mit Änderung:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 7
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -