Sitzung: 27.02.2003 Gemeindevertretung Schossin
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2003/SCH/045
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Schossin beantragt
beim Wasser- und Bodenverband eine Förderung aus dem nicht staatlichen
Wasserbau 2003/2004.
In dem OT Mühlenbeck ist es
erforderlich den LV 101 im Bereich BE 2.01 und 2.02 naturnah auszubauen, um die
Entwässerung des OT Mühlenbeck zu verbessern.
Des weiteren muss die
Rohrleitung 1.02 erneuert und der Querschnitt vergrößert werden (siehe
beigefügten Erläuterungsbericht).
Der 30 % Eigenanteil der
Gemeinde von 27.000,00 € wird in den Haushalt eingestellt.
Diese Vorlage ersetzt die
Vorlage 2002/Sch/041.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage
27.000,00 € in den Haushalt
2004 einzustellen.
Die Vorlage 2002/Sch/041 wird
für ungültig erklärt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 5
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 3
Davon stimmberechtigt: 3
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen: 0