Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die Gemeinde Schossin beantragt beim Wasser- und Bodenverband eine Förderung aus dem nicht staatlichen Wasserbau 2003/2004.

In dem OT Mühlenbeck ist es erforderlich den LV 101 im Bereich BE 2.01 und 2.02 naturnah auszubauen, um die Entwässerung des OT Mühlenbeck zu verbessern.

Des weiteren muss die Rohrleitung 1.02 erneuert und der Querschnitt vergrößert werden (siehe beigefügten Erläuterungsbericht).

Der 30 % Eigenanteil der Gemeinde von 27.000,00 € wird in den Haushalt eingestellt.

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 2002/Sch/041.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der Sach- und Rechtslage

27.000,00 € in den Haushalt 2004 einzustellen.

Die Vorlage 2002/Sch/041 wird für ungültig erklärt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:           5

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:           3

Davon stimmberechtigt:                                      3

Ja-Stimmen:                                                      3

Nein-Stimmen:                                                   0

Stimmenenthaltungen:                                        0

Ungültige Stimmen:                                            0