Sitzung: 20.08.2019 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/HOL/539
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Holthusen stellt
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 im Verfahren nach § 13a BauGB auf.
Das Planungsziel besteht in der Schaffung von Voraussetzungen für den
sondergebietsrelevanten Einzelhandelsbetrieb, den Philipps- Sonderpostenmarkt.
Der Abwägungsbeschluss gemäß §
1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.
Die Satzungsunterlagen
bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen
Bauvorschriften und die Begründung berücksichtigen die Ergebnisse der Abwägung.
Die Einarbeitung gemäß dem Abwägungsergebnis führt nicht zu einer erneuten
Auslegung der Planunterlagen.
Um das Aufstellungsverfahren
abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der
Gemeinde Holthusen notwendig.
Mit
der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das
Gebiet südlich des Steinweges „Philipps-Sonderpostenmarkt“ in Kraft.
Unter Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB bedarf der
Flächennutzungsplan der Berichtigung. Die Berichtigung des
Flächennutzungsplanes wird auf der Grundlage des Satzungsbeschlusses
vorgenommen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10
Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in
Kraft.
Beschlussvorschlag:
1.
Auf
der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung
M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet
südlich des Steinweges „Philipps-Sonderpostenmarkt“, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen
Bauvorschriften, als Satzung.
2.
Der
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 befindet sich südlich
des Steinweges und wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: durch den Steinweg,
- im Südosten: durch angrenzende gewerbliche Nutzung am Steinweg,
- im Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der
Gewerbegrundstücke im Mittelweg,
- im Nordwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der
Gewerbegrundstücke im Mittelweg und im Steinweg.
3.
Die
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird gebilligt.
4.
Der
Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der
Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges
„Philipps-Sonderpostenmarkt“ durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Holthusen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende
Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Darauf wird
hingewiesen.
5.
Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Planzeichnung-Teil A,
Text-Teil B, Begründung (Stand Entwurf)
Die Ergebnisse sind gemäß
Abwägung zu beachten.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -