Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Holthusen stellt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 im Verfahren nach § 13a BauGB auf. Das Planungsziel besteht in der Schaffung von Voraussetzungen für den sondergebietsrelevanten Einzelhandelsbetrieb, den Philipps- Sonderpostenmarkt.

 

Der Abwägungsbeschluss gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurde von der Gemeindevertretung gefasst.

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften und die Begründung berücksichtigen die Ergebnisse der Abwägung. Die Einarbeitung gemäß dem Abwägungsergebnis führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen notwendig.

 

Mit der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges „Philipps-Sonderpostenmarkt“ in Kraft. Unter Berücksichtigung der Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB bedarf der Flächennutzungsplan der Berichtigung. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird auf der Grundlage des Satzungsbeschlusses vorgenommen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

1.            Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges „Philipps-Sonderpostenmarkt“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

2.            Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 befindet sich südlich des Steinweges und wird wie folgt begrenzt:

-       im Nordosten: durch den Steinweg,

-       im Südosten: durch angrenzende gewerbliche Nutzung am Steinweg,

-       im Südwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke im Mittelweg,

-       im Nordwesten: durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Gewerbegrundstücke im Mittelweg und im Steinweg.

 

3.            Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird gebilligt.

 

4.            Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das Gebiet südlich des Steinweges „Philipps-Sonderpostenmarkt“ durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Darauf wird hingewiesen.

 

5.            Das Amt Stralendorf wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

Finanzielle Auswirkungen:

  Keine

 

Anlagen:

Planzeichnung-Teil A, Text-Teil B, Begründung (Stand Entwurf)

Die Ergebnisse sind gemäß Abwägung zu beachten.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                 9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                               9

Davon stimmberechtigt:                                                           9

Ja-Stimmen:                                                                            9

Nein-Stimmen:                                                                         -

Stimmenenthaltungen:                                                              -

Ungültige Stimmen:                                                                  -