Sitzung: 20.08.2019 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/HOL/538
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Holthusen hat am 22.06.2017 den Beschluss zur Aufstellung der Satzung
über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Holthusen für das
Gebiet südlich des Steinweges für den „Philipps-Sonderpostenmarkt“ gefasst.
Im Rahmen der Erstellung des
Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 wurde eine UVP-Vorprüfung
nach dem UVPG, Anlage 1, Ziffer 18.8 in Verbindung mit Ziffer 18.6.2 erstellt.
Unter Berücksichtigung der Eingangsdaten mit einer Verkaufsfläche von 2.050 m²
und der Vorgabe für nahversorgungsrelevante und zentrenrelevante Sortimente von
950 m² sowie nicht zentrenrelevanten Sortimenten von 1.100 m² Verkaufsfläche
kommt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung
nicht erforderlich ist. Das Ergebnis der Vorprüfung gibt die Gemeinde bekannt
und stellt danach den Entwurf für das weitere Beteiligungsverfahren auf.
Innerhalb des Plangebietes ist eine größere Geschossfläche zulässig. Mit den
Vorentwürfen wurde zur Abstimmung der UVP-Vorprüfung nach dem UVPG die
Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB erbracht. Im Ergebnis
der Prüfung des Einzelfalls hat die Gemeinde nach der behördlichen Beteiligung
festgestellt, dass für die Vorbereitung des Vorhabens die Durchführung einer
UVP nicht erforderlich ist. Somit ist das Verfahren nach § 13a BauGB anwendbar.
Die frühzeitigen
Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die
Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt. Sie waren Grundlage für die
Beteiligung mit dem Entwurf.
Die Gemeinde Holthusen hat die
Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB mit dem
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 durchgeführt. Die
Planunterlagen, bestehend aus Plan-Teil A, Text-Teil B und Begründung lagen in
der Zeit vom 8. Februar 2019 bis einschließlich 12. März 2019 im Amt
Stralendorf, Fachbereich III Baurecht; Bau, Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf während
der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit
zu den Entwurfsunterlagen abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.02.2019 beteiligt und haben
Stellungnahmen abgegeben. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.
Die Gemeinde Holthusen hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Abwägung beschäftigt. Gemäß Anlage
1 (tabellarische Zusammenstellung) ergeben sich
-
zu
berücksichtigende,
-
teilweise
zu berücksichtigende und
-
nicht
zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Im
Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl.
Abwägungsprotokoll).
Die
Gemeinde Holthusen berücksichtigt in ihrem Löschwasserkonzept, dass für den
Standort 96 m³/h über 2 Stunden abzusichern sind. Der Löschbereich wird im
Rahmen des Löschwasserkonzeptes mit dargestellt, zumal es sich um einen
erschlossenen Gewerbestandort handelt, der fortgenutzt wird. Die präzisierte
Ausführung zur Löschwasserbereitstellung und zur Brandschutzsicherung wird
Gegenstand der Verfahrensunterlagen.
Hinsichtlich
der Höhenlage bleibt es bei der bisherigen Festsetzung. Es wird lediglich
zusätzlich mit aufgenommen, dass die Höhenlage auf der Straße in der Mitte des
jeweiligen Gebäudes zu ermitteln ist.
Die
Zufahrtsbreiten werden nicht gesondert über die Planzeichnung hinaus geregelt.
Durch die Planzeichnung ergeben sich ausreichend Vorgaben. Hinsichtlich des
Bewilligungsfeldes auf das das Bergamt hingewiesen hat, wird eine ergänzende
Stellungnahme der Hanse Werk den Verfahrensunterlagen beigefügt. Aus bisherigen
Verfahren und insbesondere für den bebauten Standort hat die Gemeinde Kenntnis,
dass Belange nicht beeinträchtigt sind. Auch aus Sicht von übergeordneten
Leitungen wie der GasLINE geht die Gemeinde davon aus, dass dieser Bereich
nicht berührt ist. Es werden jedoch Belange hier entsprechend mit aufgenommen.
Das heißt die Stellungnahme der BIL zu Leitungen der GasLINE wird den
Verfahrensunterlagen beigefügt.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu
einer erneuten Auslegung der Planunterlagen. Die Zusammenfassung und die
Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die
Gemeindevertretung zu beraten und zu entscheiden. Die Anregungen und Hinweise
aus den Stellungnahmeverfahren wurden unter Berücksichtigung des
Abwägungsgebotes behandelt. Dem entsprechend sind die Planunterlagen zu
ergänzen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
aufgrund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Holthusen unter
Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nicht
eingegangen.
Es
ergeben sich:
-
zu
berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
nicht
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
-
teilweise
zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Das
Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Holthusen zu eigen und ist
Bestandteil des Beschlusses.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem
Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen
Finanzielle Auswirkungen:
Kein
Abwägungsprotokoll
(Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag)
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
è Im
Rahmen der Sitzung wurde die Anforderung der Löschwasserbereitstellung geklärt.
Die Löschwasserbereitstellung erfolgt über den
Brunnen/Hydrant des Agrarbetriebes neben der Firma Otto Dörner, Mittelweg.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -