Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Zwischen der Gemeinde Dümmer und der HANSEGAS besteht seit 2003 ein auf 20 Jahre abgeschlossener Konzessionsvertrag. Der Vertrag regelt u.a. die Versorgung des Gemeindegebietes mit Erdgas, die Benutzung der gemeindeeigenen Straßen, Wege und Plätze zum Zwecke der Energieversorgung sowie die Zahlung von Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Laut Vertrag wäre spätestens im Jahre 2022 mit Neuverhandlungen zu beginnen.

Für die Gemeinde Dümmer kommt es darauf an, für ihr Gebiet die Gasversorgung zukunftsorientiert zu regeln und damit die Planungshoheit für das Gemeindegebiet zu sichern. Hierbei sollte auf einen Partner zurückgegriffen werden, der in der Region verwurzelt ist und in der Vergangenheit gezeigt hat, dass er unbürokratisch und beweglich auf die Bedürfnisse und Interessen der Gemeinde reagieren kann. Flexible und schnelle Koordinierung von notwendigen Erschließungsmaßnahmen für Wohn– und Gewerbegebiete müssen auch in Zukunft gewährleistet sein, die Wartung und Instandsetzung auch der vorhandenen Gasversorgungsanlagen im Interesse der Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität muss sichergestellt bleiben. Ganz allgemein braucht die Gemeinde auch in Zukunft einen Partner der kooperativ und schnell auf alle anfallenden Probleme reagieren kann, nicht zuletzt auch bei den immer wieder einmal notwendig werdenden Leitungsveränderungen im Gemeindegebiet.

 

Für den neuen Wegenutzungsvertrag wird wiederum eine 20-jährige Laufzeit angestrebt. Um einen reibungslosen Übergang der Vertragsbeziehungen zu sichern, soll die vorzeitige Vertragsbeendigung mit einem Neuabschluss verbunden werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sind die Gemeinden sind verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen (Wegenutzungsvertrag) nach § 46. das Vertragsende im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Die Bezeichnung des Wegenutzungsvertrages resultiert aus den gesetzlichen Bestimmungen, da es die “Konzessionen” im herkömmlichen Sinne bei den Energielieferanten nicht mehr gibt. Das heißt, jede zugelassene Firma ist berechtigt als Energieversorger tätig zu werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt den Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages für das Gemeindegebiet.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten und in Zusammenarbeit mit dem Amt Stralendorf die notwendigen Verhandlungen zu führen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       11

Davon stimmberechtigt:                                    11

Ja-Stimmen:                                                    11

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -