Sitzung: 20.08.2019 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/DÜM/468
Sach- und Rechtslage:
Zwischen der Gemeinde Dümmer und der HANSEGAS besteht
seit 2003 ein auf 20 Jahre abgeschlossener Konzessionsvertrag. Der Vertrag
regelt u.a. die Versorgung des Gemeindegebietes mit Erdgas, die Benutzung der
gemeindeeigenen Straßen, Wege und Plätze zum Zwecke der Energieversorgung sowie
die Zahlung von Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Laut Vertrag wäre spätestens
im Jahre 2022 mit Neuverhandlungen zu beginnen.
Für die Gemeinde Dümmer kommt es darauf an, für ihr
Gebiet die Gasversorgung zukunftsorientiert zu regeln und damit die
Planungshoheit für das Gemeindegebiet zu sichern. Hierbei sollte auf einen
Partner zurückgegriffen werden, der in der Region verwurzelt ist und in der
Vergangenheit gezeigt hat, dass er unbürokratisch und beweglich auf die
Bedürfnisse und Interessen der Gemeinde reagieren kann. Flexible und schnelle
Koordinierung von notwendigen Erschließungsmaßnahmen für Wohn– und
Gewerbegebiete müssen auch in Zukunft gewährleistet sein, die Wartung und
Instandsetzung auch der vorhandenen Gasversorgungsanlagen im Interesse der
Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität muss sichergestellt bleiben. Ganz
allgemein braucht die Gemeinde auch in Zukunft einen Partner der kooperativ und
schnell auf alle anfallenden Probleme reagieren kann, nicht zuletzt auch bei
den immer wieder einmal notwendig werdenden Leitungsveränderungen im
Gemeindegebiet.
Für den neuen Wegenutzungsvertrag wird wiederum eine
20-jährige Laufzeit angestrebt. Um einen reibungslosen Übergang der
Vertragsbeziehungen zu sichern, soll die vorzeitige Vertragsbeendigung mit
einem Neuabschluss verbunden werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften
sind die Gemeinden sind verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor Ablauf von
Verträgen (Wegenutzungsvertrag) nach § 46. das Vertragsende im Bundesanzeiger
bekannt zu machen.
Die Bezeichnung des Wegenutzungsvertrages resultiert aus
den gesetzlichen Bestimmungen, da es die “Konzessionen” im herkömmlichen Sinne
bei den Energielieferanten nicht mehr gibt. Das heißt, jede zugelassene Firma
ist berechtigt als Energieversorger tätig zu werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Dümmer beschließt den Abschluss eines neuen
Wegenutzungsvertrages für das Gemeindegebiet.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderlichen
Verfahrensschritte einzuleiten und in Zusammenarbeit mit dem Amt Stralendorf
die notwendigen Verhandlungen zu führen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen: -