Beschlussvorschlag:

1.     Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl M-V S 344), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVOBi M-V S 221, 228), beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Pampow die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“  der Gemeinde Pampow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festlegungen (Teil B) und der Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag als Satzung.

 

2.    Die Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“ der Gemeinde Pampow wird gebilligt.

 

3.    Der Beschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen, um somit die Rechtskraft der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Pampow“ der Gemeinde Pampow zu erlangen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planzeichnung mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlagen:

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet Pampow“  der Gemeinde Pampow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festlegungen (Teil B) und der Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     15

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    15

Davon stimmberechtigt:                                                           15

Ja-Stimmen:                                                                15

Nein-Stimmen:                                                               -

Stimmenenthaltungen:                                                    -

Ungültige Stimmen:                                                       -