Sitzung: 13.02.2003 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja
Vorlage: 2003/STR/180
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Der Wehrführer der FFw Stralendorf, Kam. Udo Dahl, tritt aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Wehrführer zurück. Die Mitgliederversammlung hat seinen Rücktritt akzeptiert und Neuwahlen beschlossen. Die Neuwahl des Gemeindewehrführers findet am 28.02.2003 durch die aktiven Mitglieder der FFw Stralendorf statt. Die Gemeindevertretung muß nach § 33 Landesbeamtengesetz den Kameraden Udo Dahl aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abberufen. Der Kandidat für die Neuwahl zum Wehrführer ist durch die Gemeindevertretung zu bestätigen. Nach Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Stralendorf sind die Namen der Bewerber um die Funktion des Wehrführers zwei Wochen vor der Wahl beim Bürgermeister einzureichen. Dem Bürgermeister liegt eine Bewerbung vor. Es handelt sich dabei um den Kam. Enrico Scheffler. Der Kam. Scheffler hat die Lehrgänge Gruppenführer I und Gruppenführer II an der Landesfeuerwehrschule erfolgreich absolviert. Den Lehrgang “Führer einer Feuerwehr” an der Landesfeuerwehrschule muß der Bewerber innerhalb der nächsten zwei Jahre absolvieren. Der gewählte Wehrführer ist nach Landesbeamtengesetz zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stralendorf nimmt den Rücktritt
des Kam. Udo Dahl von seiner Funktion als Wehrführer der Gemeinde
Stralendorf an. Gemäß § 33
Landesbeamtengesetz wird Kam. Udo Dahl aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
abberufen.
Die Gemeindevertretung Stralendorf stimmt der Bewerbung
des Kam. Enrico Scheffler um die Wahl als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr
Stralendorf zu. Der Kam. Scheffler hat innerhalb von zwei Jahren den Nachweis
über den erfolgreichen Abschluß des Lehrgangs “Führer einer Feuerwehr” an der
Landesfeuerwehrschule Malchow zu erbringen.
Gemäß § 129 Landesbeamtengesetz M-V wird der Kam. Enrico
Scheffler mit Dienstbeginn als Wehrführer für die Dauer der Wahlperiode zum
Ehrenbeamten ernannt.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0