Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Der Wehrführer der FFw Stralendorf, Kam. Udo Dahl, tritt aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Wehrführer zurück. Die Mitgliederversammlung hat seinen Rücktritt akzeptiert und Neuwahlen beschlossen. Die Neuwahl des Gemeindewehrführers  findet am 28.02.2003 durch die aktiven Mitglieder der FFw Stralendorf statt. Die Gemeindevertretung  muß nach § 33 Landesbeamtengesetz den Kameraden Udo Dahl aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abberufen. Der Kandidat für die Neuwahl zum Wehrführer ist durch die Gemeindevertretung zu bestätigen. Nach Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Stralendorf sind die Namen der Bewerber um die Funktion des Wehrführers zwei Wochen vor der Wahl beim Bürgermeister einzureichen. Dem Bürgermeister liegt eine Bewerbung vor. Es handelt sich dabei um den Kam. Enrico Scheffler. Der Kam. Scheffler hat die Lehrgänge Gruppenführer I und Gruppenführer II an der Landesfeuerwehrschule erfolgreich absolviert. Den Lehrgang “Führer einer Feuerwehr” an der Landesfeuerwehrschule muß der Bewerber  innerhalb der nächsten zwei Jahre absolvieren. Der gewählte Wehrführer ist nach Landesbeamtengesetz zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Stralendorf nimmt den Rücktritt des Kam. Udo Dahl von seiner Funktion als Wehrführer der Gemeinde Stralendorf  an. Gemäß § 33 Landesbeamtengesetz wird Kam. Udo Dahl aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abberufen.

 

Die Gemeindevertretung Stralendorf stimmt der Bewerbung des Kam. Enrico Scheffler um die Wahl als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stralendorf zu. Der Kam. Scheffler hat innerhalb von zwei Jahren den Nachweis über den erfolgreichen Abschluß des Lehrgangs “Führer einer Feuerwehr” an der Landesfeuerwehrschule Malchow zu erbringen.

 

Gemäß § 129 Landesbeamtengesetz M-V wird der Kam. Enrico Scheffler mit Dienstbeginn als Wehrführer für die Dauer der Wahlperiode zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0