Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Am 12. Januar 2003 fand in der Gemeinde Stralendorf die Wahl des Bürgermeisters statt.

 

Der Gemeindewahlausschuss hat auf seiner Sitzung am Abend des 12. Januar 2003 gemäß § 69 Kommunalwahlgesetz das Wahlergebnis  für die Wahl des Bürgermeisters festgestellt und im Öffentlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Stralendorf  Nr.1/2003 veröffentlicht.

 

Gemäß § 71 KWG M-V muss die Gemeindevertretung einen Beschluss über die Gültigkeit der Wahl fassen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindewahlbehörde liegen keine Einsprüche gegen die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Stralendorf vor. Die Gemeindevertretung Stralendorf erklärt die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Stralendorf entsprechend § 71, Abs.1.5 KWG M-V für gültig.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0