Sitzung: 13.02.2003 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja
Vorlage: 2003/STR/179
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Am 12. Januar 2003 fand in der
Gemeinde Stralendorf die Wahl des Bürgermeisters statt.
Der Gemeindewahlausschuss hat
auf seiner Sitzung am Abend des 12. Januar 2003 gemäß § 69 Kommunalwahlgesetz
das Wahlergebnis für die Wahl des
Bürgermeisters festgestellt und im Öffentlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes
Stralendorf Nr.1/2003 veröffentlicht.
Gemäß § 71 KWG M-V muss die Gemeindevertretung einen Beschluss über die Gültigkeit der Wahl fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindewahlbehörde liegen keine Einsprüche gegen
die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Stralendorf vor. Die Gemeindevertretung
Stralendorf erklärt die Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Stralendorf
entsprechend § 71, Abs.1.5 KWG M-V für gültig.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen: 0
Ungültige Stimmen:
0