Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Gemeinde Zülow kommen im Rahmen einer Kostenteilungsvereinbarung überein, zur allgemeinen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Gemeinde, den Ausbau der Ortsdurchfahrt Zülow im Zuge der K61, den Straßenbau und den Gehwegbau als Gemeinschaftsmaßnahme zu realisieren.

 

Die Abwicklung der Kostentragung erfolgt entsprechend der Regelungen der Kostenteilungsvereinbarung.

 

Durch den Landkreis erfolgt die Endabrechnung der Kosten gegenüber der Gemeinde nach Vorliegen der letzten Rechnung auf der Grundlage einer prüffähigen Aufstellung der Einzelrechnungen. Entsprechend dem Baufortschritt sind Abschlagszahlungen möglich.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zülow beschließt, die Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim einzugehen und bevollmächtigt den Bürgermeister zusammen mit seinem Stellvertreter zur Unterzeichnung der Vereinbarung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde Zülow hat alle aus der Vereinbarung entstehenden Kosten im Haushaltsplan aufgenommen. Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                     7

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                    6

Davon stimmberechtigt:                                                           6

Ja-Stimmen:                                                                6

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                     -