Sitzung: 20.08.2019 Gemeindevertretung Dümmer
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/DÜM/467
Sach- und Rechtslage:
Die WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG, mit Sitz in 25813
Husum, Otto-Hahn-Straße 12, plant mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von
Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.: StALU
WM-51d-4647-5712.0.1.6.2V-76036, im Windeignungsgebiet
Parum 13/18 auf der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 58, 73/2 und 67, und
Gemarkung Luckwitz, Flur 2, Flurstück 9, die Errichtung und den Betrieb von 4
Windkraftanlagen (WKA).
Die
Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.
Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die bauplanungsrechtliche
Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die
Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit
der Gemeinde zu entscheiden.
Planungsrechtlich
liegt der Standort der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Dazu
ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:
•
Liegt
eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?
•
Ist
die Erschließung gesichert?
•
Wird
den Zielen der Raumordnung entsprochen?
•
Wird
das Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das
notwendige Maß begrenzte und den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?
•
Wurde
für das Vorhaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben, das das Vorhaben nach
dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und die
Bodenversiegelung zu beseitigen ist?
Die
Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB
ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind im Beschluss
ausführlich zu benennen.
Durch das StALU wurde für die
Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen eine Frist bis zum 09.09.2019
gesetzt. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Sollte bis dahin keine
Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der
Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Die vollständigen Antragsunterlagen (4 große Ordner) können bis
zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf eingesehen werden und
liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.
Beschlussvorschlag:
a) Nach Prüfung und Abwägung der
Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH
& Co. KG (Anschrift des Antragstellers: Otto-Hahn-Str. 12, 25813 Husum) für
die Errichtung und den Betrieb von 4 WKA, davon entfallen 3 WKA auf das
Gemeindegebiet der Gemeinde Dümmer in der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück
58, 73/2 und 67, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB aus folgenden
Gründen verweigert:
Begründung:
Stellungnahme der Gemeindevertretung
Dümmer aus den vorherigen Beteiligungen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen
Anschreiben StALU Antrag nach
Bundes-Immissionsschutzgesetz
2x Ordner mit Antrags- und
Genehmigungsunterlagen
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 11
Davon stimmberechtigt: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen:
-