Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG, mit Sitz in 25813 Husum, Otto-Hahn-Straße 12, plant mit dem Antrag auf Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen gem. § 4 BImSchG - Az.:  StALU WM-51d-4647-5712.0.1.6.2V-76036, im Windeignungsgebiet Parum 13/18 auf der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 58, 73/2 und 67, und Gemarkung Luckwitz, Flur 2, Flurstück 9, die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA).

Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist auch über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu entscheiden. Gemäß § 36 Abs. 1 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden.

 

Planungsrechtlich liegt der Standort der Anlage im Außenbereich (§ 35 BauGB).

Dazu ist von der Gemeindevertretung gemäß § 35 BauGB zu prüfen und abzuwägen:

 

      Liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor?

      Ist die Erschließung gesichert?

      Wird den Zielen der Raumordnung entsprochen?

      Wird das Vorhaben in einer flächensparenden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzte und den Außenbereich schonende Weise ausgeführt?

      Wurde für das Vorhaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben, das das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen ist?

Die Gemeinde darf ihr Einvernehmen nur aus den sich aus den §§ 31, 33 bis 35 BauGB ergebenden Gründen verweigern. Verweigerungsgründe sind im Beschluss ausführlich zu benennen.

 

Durch das StALU wurde für die Abgabe einer Stellungnahme zum Inhalt der Planunterlagen eine Frist bis zum 09.09.2019 gesetzt. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Sollte bis dahin keine Stellungnahme abgegeben werden, wird davon ausgegangen, dass seitens der Gemeinde das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

 

Die vollständigen Antragsunterlagen (4 große Ordner) können bis zum Sitzungstermin in den Räumen des Amtes Stralendorf eingesehen werden und liegen den Gemeindevertretern zum Sitzungstermin vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

a)    Nach Prüfung und Abwägung der Bedingungen des § 35 BauGB wird zum Antrag der WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG (Anschrift des Antragstellers: Otto-Hahn-Str. 12, 25813 Husum) für die Errichtung und den Betrieb von 4 WKA, davon entfallen 3 WKA auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Dümmer in der Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstück 58, 73/2 und 67, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB aus folgenden Gründen verweigert:

 

Begründung:

 

Stellungnahme der Gemeindevertretung Dümmer aus den vorherigen Beteiligungen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

Anlagen

Anschreiben StALU Antrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

2x Ordner mit Antrags- und Genehmigungsunterlagen

 

 

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       11

Davon stimmberechtigt:                                    11

Ja-Stimmen:                                                    11

Nein-Stimmen:                                                  -

Stimmenenthaltungen:                                       -

Ungültige Stimmen:                                          -