Sitzung: 15.07.2019 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: 1, Befangen: -
Vorlage: 2019/WAR/447
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Warsow hat für den Ortsteil in Kothendorf am 22.05.2019 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5 gefasst. Auf der Grundlage
erster Anträge fanden Abstimmungen mit dem Amt für Raumordnung und
Landesplanung statt. Für die Planung kann die Übereinstimmung mit den Zielen
der Raumordnung und Landesplanung hergestellt werden. Dies ist auch bereits
Gegenstand des Aufstellungsbeschlusses und des Sachverhalts zum
Aufstellungsbeschluss.
Es ist das Ziel, im Bereich
des Plangebietes die rückwärtige Bebauung zu realisieren.
Die ergänzende Wohnbebauung
und Nutzung ist vorgesehen. Es war zunächst eine gesamtheitliche städtebauliche
Betrachtung für die rückwärtige Baureihe vorgesehen. Aufgrund dessen, dass sich
Änderungen in den Antragstellungen ergeben haben, wurde die Aufstellung des
Bebauungsplanes für 2 hintere Grundstücksteile geprüft. Auch hier kann das
Einvernehmen hergestellt werden.
Die Gemeinde beabsichtigt
nun, die Ausnutzungskennziffern unter Berücksichtigung des Bestandes baulicher
Anlagen und der städtebaulichen Umgebung festzusetzen. Auf ortsbildprägende und
gestalterische Festsetzungen wird in diesem Fall verzichtet, weil dies nicht
als erforderlich angesehen wird. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind die
Belange mit den Behörden und TÖB abzustimmen und die gesicherte Erschließung
sowie die Ver- und Entsorgung insbesondere die Löschwasserbereitstellung
nachzuweisen und abschließend zu klären. Mit dem frühzeitigen
Beteiligungsverfahren gilt es, Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der
Umweltbelange abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Vorentwürfe der Planunterlagen und der Begründung werden mit dem derzeitigen
Planungsstand für die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gebilligt.
2.
Die
frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB erfolgt durch öffentliche Auslegung der Vorentwürfe für die Dauer eines
Monats. Mit den Vorentwürfen sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
3.
Nach
Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren ist die Abstimmung und
Auswertung der Stellungnahmen zu führen und die Entwurfsunterlagen sind
vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen
- Planzeichnung - Teil
A
- Textteil
- Teil B
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt: 9
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: 1
Ungültige Stimmen: -