Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen hat in ihrer Sitzung am 20.05.2019 die zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10.1 „Ortszentrum“ eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden durch die Gemeindevertretung beraten und der Abwägungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 2019/HOL/531) über die vorliegenden Stellungnahmen wurde gefasst.

 

Es wurden im Verfahren eine erneute Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu Sachverhalten hervorgebracht. Die Abwägung ist um die Behandlung dieser Stellungnahmen zu ergänzen.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Die erneute Stellungnahme zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10.1 „Ortszentrum“ hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag Ergänzung der Abwägungsdokumentation (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde Holthusen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörde, die eine erneute Stellungnahme abgegeben hat, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Anlage 1

Abwägungsvorschlag Ergänzung der Abwägungsdokumentation als tabellarische Zusammenstellung

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       8

Davon stimmberechtigt:                                    8

Ja-Stimmen:                                                    8

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -