Sitzung: 24.06.2019 Gemeindevertretung Holthusen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/HOL/535
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Holthusen hat in ihrer Sitzung am 20.05.2019 die zum Entwurf der Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 10.1 „Ortszentrum“ eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes
nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die
Abwägungsvorschläge wurden durch die Gemeindevertretung beraten und der
Abwägungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 2019/HOL/531) über die vorliegenden Stellungnahmen
wurde gefasst.
Es wurden im Verfahren eine
erneute Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises
Ludwigslust-Parchim zu Sachverhalten hervorgebracht. Die Abwägung ist um die
Behandlung dieser Stellungnahmen zu ergänzen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die erneute Stellungnahme zum Entwurf
der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10.1 „Ortszentrum“ hat die
Gemeindevertretung der Gemeinde Holthusen unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im
Abwägungsvorschlag Ergänzung der Abwägungsdokumentation (Anlage 1) dargestellt,
geprüft. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die
Gemeinde Holthusen zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Behörde, die eine erneute Stellungnahme abgegeben hat, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage
1
Abwägungsvorschlag
Ergänzung der Abwägungsdokumentation als tabellarische Zusammenstellung
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 8
Davon stimmberechtigt: 8
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -