Sitzung: 13.02.2003 Gemeindevertretung Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: 9 Ja
Vorlage: 2003/STR/181
Beschluss:
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Stralendorf hat
die Satzung aufgestellt, um eine planungsrechtliche Regelung für die Errichtung
von Gebäuden in dem Bereich ”Am Gartenweg” zu schaffen. Das
Beteiligungsverfahren von Trägern öffentlicher Belange wurde geführt. Den
Bürgern war Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Während der
öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von Bürgern keine Anregungen
vorgebracht. Die Behandlung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange
wird nachfolgend in tabellarischer Form beigefügt. Dabei wird die Abwägung als
Grundlage für den Satzungsbeschluß herangezogen.
Im Ergebnis der Behandlung der
Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust ist zu verzeichnen, dass die Satzung
nicht an den einleitenden Rechtsvorschriften des § 34 Abs. 4 Satz. 1 Nr. 1 und
3, sondern nach den Nr. 2 und 3 BauGB aufgestellt wird. Da diese Änderung nicht
mit materiell rechtlichen Auswirkungen verbunden ist, wird eine neue
öffentliche Auslegung nicht erforderlich. Die Abwägung wird beschlossen und der
Satzungsbeschluß wird gefaßt.
Maßgeblich ist auch die
Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes bzw. des Landkreises Ludwigslust
zur Vorflut. Hier wird eine nachrichtliche Übernahme der Vorflutleitung
vorgenommen. Entsprechende Anforderungen des § 81 des LWaG sind zu beachten.
Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen werden Nutzungsbeschränkungen
berücksichtigt. Der Verlauf der Leitung wird nach bisherigem Kenntnisstand
aufgenommen. Die Abwägung wird gemäß tabellarischen Zusammenstellung behandelt
und dient als Grundlage für den Satzungsbeschluß.
Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen, in denen Anregungen und Hinweise geäußert wurden, eingegangen.
2. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer
gesonderten Zusammenstellung erfaßt, die Anlage zu diesem Beschluß wird. Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden geordnet nach
berücksichtigten bzw. nicht berücksichtigten Anregungen sowie Hinweisen, die
zur Kenntnis genommen werden. Sofern Träger öffentlicher Belange keine
Stellungnahme abgegeben haben, wird davon ausgegangen, dass sie keine
Anregungen zur Satzung vorzubringen hatten.
3. Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird
beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, die
nicht berücksichtigt werden, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage der Satzung zur
Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
4. Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten
Anregungen wird wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluß).
5. Die Rechtsgrundlagen der Satzung werden von §
34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1und 3 BauGB in § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3
abgewandelt.
6. Die Gemeinde Stralendorf faßt gleichzeitig den
Satzungsbeschluß zur Satzung über die Entwicklung und Abrundung für einen
Teilbereich der im Zusammenhang bebauten Ortslage “Am Gartenweg” in
Stralendorf.
7. Die Satzung wird durch den Bürgermeister beim
Landkreise Ludwigslust angezeigt. Grundlage für den Satzungsbeschluß ist das
BauGB in seiner letzten Fassung.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 11
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Stimmenenthaltungen:
0
Ungültige Stimmen:
0