Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: 9 Ja

Beschluss:

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Stralendorf hat die Satzung aufgestellt, um eine planungsrechtliche Regelung für die Errichtung von Gebäuden in dem Bereich ”Am Gartenweg” zu schaffen. Das Beteiligungsverfahren von Trägern öffentlicher Belange wurde geführt. Den Bürgern war Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurden von Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Behandlung der Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wird nachfolgend in tabellarischer Form beigefügt. Dabei wird die Abwägung als Grundlage für den Satzungsbeschluß herangezogen.

 

Im Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme des Landkreises Ludwigslust ist zu verzeichnen, dass die Satzung nicht an den einleitenden Rechtsvorschriften des § 34 Abs. 4 Satz. 1 Nr. 1 und 3, sondern nach den Nr. 2 und 3 BauGB aufgestellt wird. Da diese Änderung nicht mit materiell rechtlichen Auswirkungen verbunden ist, wird eine neue öffentliche Auslegung nicht erforderlich. Die Abwägung wird beschlossen und der Satzungsbeschluß wird gefaßt.

 

Maßgeblich ist auch die Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes bzw. des Landkreises Ludwigslust zur Vorflut. Hier wird eine nachrichtliche Übernahme der Vorflutleitung vorgenommen. Entsprechende Anforderungen des § 81 des LWaG sind zu beachten. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen werden Nutzungsbeschränkungen berücksichtigt. Der Verlauf der Leitung wird nach bisherigem Kenntnisstand aufgenommen. Die Abwägung wird gemäß tabellarischen Zusammenstellung behandelt und dient als Grundlage für den Satzungsbeschluß.

 

Beschlussvorschlag:

1.  Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen, in denen Anregungen und Hinweise geäußert wurden, eingegangen.

 

2.  Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer gesonderten Zusammenstellung erfaßt, die Anlage zu diesem Beschluß wird. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden geordnet nach berücksichtigten bzw. nicht berücksichtigten Anregungen sowie Hinweisen, die zur Kenntnis genommen werden. Sofern Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben, wird davon ausgegangen, dass sie keine Anregungen zur Satzung vorzubringen hatten.

 

3.  Das Bauamt des Amtes Stralendorf wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, die nicht berücksichtigt werden, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage der Satzung zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

4.  Die Abwägung der zur Satzung vorgebrachten Anregungen wird wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluß).

 

5.  Die Rechtsgrundlagen der Satzung werden von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1und 3 BauGB in § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 abgewandelt.

 

6.  Die Gemeinde Stralendorf faßt gleichzeitig den Satzungsbeschluß zur Satzung über die Entwicklung und Abrundung für einen Teilbereich der im Zusammenhang bebauten Ortslage “Am Gartenweg” in Stralendorf.

 

7.  Die Satzung wird durch den Bürgermeister beim Landkreise Ludwigslust angezeigt. Grundlage für den Satzungsbeschluß ist das BauGB in seiner letzten Fassung.

 

Bemerkungen

 

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                                   11

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                                   9

Davon stimmberechtigt:                                                              9

Ja-Stimmen:                                                                              9

Nein-Stimmen:                                                                           0

Stimmenenthaltungen:                                                                0

Ungültige Stimmen:                                                                    0