Sitzung: 22.05.2019 Gemeindevertretung Warsow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/WAR/444
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinde Warsow liegt
ein Antrag von Herrn Uwe Böhme, Dorfstraße, 19075 Kothendorf, zur Aufstellung
eines Bebauungsplans vor.
Im Zusammenhang mit der
Vorbereitung des Bebauungsplanes fanden zunächst Abstimmungen mit dem Amt für
Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg statt.
Unter Bezugnahme auf
Abstimmungen mit dem Landkreis, die vorausgegangen waren, wurden die Abstimmungen
mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung geführt, um überhaupt die
Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung zu überprüfen.
Im Ergebnis kann
festgestellt werden, dass die Zielsetzungen des Antrages ins Einvernehmen mit
den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gebracht werden können.
Im Weiteren hat sich
herausgestellt, dass nicht alle derjenigen, für die eine Prüfung der
Übereinstimmung der Ziele mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
erfolgt ist, an einer derartigen Regelung interessiert sind. Deshalb wird der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf diejenigen Grundstücke gelegt, für die
eine planungsrechtliche Regelung erforderlich ist. Es wird nicht als nachteilig
angesehen, dass die übrigen Grundstücke, für die eine Bebauung in zweiter Reihe
nicht geregelt werden soll, als grundstücksbezogenes Gartenland verbleiben.
Die Planungskosten für die
Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ortsteil Kothendorf
Dorfstraße“ trägt als Vorhabenträger, Herrn Uwe Böhme, Dorfstraße, 19075
Kothendorf. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Warsow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 5 „Ortsteil Kothendorf Dorfstraße“.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow fasst den Beschluss über die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ortsteil
Kothendorf Dorfstraße“ für den im Übersichtsplan (Anlage 1)
dargestellten Bereich, der Flurstücke 25/5, 26/14 und 26/11 der Flur 1, Gemarkung
Kothendorf.
2. Das Plangebiet
befindet sich in Kothendorf am nördlichen Ortseingang östlich der Kreisstraße.
Das Plangebiet wird begrenzt:
-
im Norden: durch
eine Heckenpflanzung und den Übergang zu
landwirtschaftlichen
Flächen,
-
im Osten: durch
eine Heckenpflanzung und den Übergang zu
landwirtschaftlichen
Flächen,
-
im Westen: durch
die Kreisstraße LUP61,
-
im Süden: durch
vorhandene Wohnbebauung mit anschließenden
Grundstücksgärten.
3.
Das
Planungsziel besteht in der ergänzenden Bebauung in der zweiten Reihe in
Kothendorf.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine – Planungskosten trägt
Vorhabenträger
Anlage
Anlage 1: Abgrenzung des
Geltungsbereiches auf dem Luftbild
Anlage 2: Antrag des
Vorhabenträgers auf Aufstellung eines B-Plans
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 9
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 7
Davon stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: -
Stimmenenthaltungen: -
Ungültige Stimmen: -