Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Gemeinde Warsow liegt ein Antrag von Herrn Uwe Böhme, Dorfstraße, 19075 Kothendorf, zur Aufstellung eines Bebauungsplans vor.

 

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bebauungsplanes fanden zunächst Abstimmungen mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg statt.

Unter Bezugnahme auf Abstimmungen mit dem Landkreis, die vorausgegangen waren, wurden die Abstimmungen mit dem Amt für Raumordnung und Landesplanung geführt, um überhaupt die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung zu überprüfen.

 

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Zielsetzungen des Antrages ins Einvernehmen mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gebracht werden können. 

 

Im Weiteren hat sich herausgestellt, dass nicht alle derjenigen, für die eine Prüfung der Übereinstimmung der Ziele mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erfolgt ist, an einer derartigen Regelung interessiert sind. Deshalb wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf diejenigen Grundstücke gelegt, für die eine planungsrechtliche Regelung erforderlich ist. Es wird nicht als nachteilig angesehen, dass die übrigen Grundstücke, für die eine Bebauung in zweiter Reihe nicht geregelt werden soll, als grundstücksbezogenes Gartenland verbleiben.

 

Die Planungskosten für die Aufstellung und Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ortsteil Kothendorf Dorfstraße“ trägt als Vorhabenträger, Herrn Uwe Böhme, Dorfstraße, 19075 Kothendorf. Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ortsteil Kothendorf Dorfstraße“.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warsow fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Ortsteil Kothendorf Dorfstraße“ für den im Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich, der Flurstücke 25/5, 26/14 und 26/11 der Flur 1, Gemarkung Kothendorf.

 

2.     Das Plangebiet befindet sich in Kothendorf am nördlichen Ortseingang östlich der Kreisstraße.

Das Plangebiet wird begrenzt:

-       im Norden:        durch eine Heckenpflanzung und den Übergang zu

landwirtschaftlichen Flächen,    

-       im Osten:         durch eine Heckenpflanzung und den Übergang zu

landwirtschaftlichen Flächen,      

-       im Westen:       durch die Kreisstraße LUP61,

-       im Süden:         durch vorhandene Wohnbebauung mit anschließenden

Grundstücksgärten. 

 

3.     Das Planungsziel besteht in der ergänzenden Bebauung in der zweiten Reihe in Kothendorf.

 

4.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Planungskosten trägt Vorhabenträger

 

Anlage

Anlage 1: Abgrenzung des Geltungsbereiches auf dem Luftbild

Anlage 2: Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines B-Plans

 

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                      9

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                     7

Davon stimmberechtigt:                                                7

Ja-Stimmen:                                                                7

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                      -