Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Am 20.03.2019 wurde im Amtsgebäude eine Brandschutzbegehung durchgeführt. Als Sachverständiger hat Herr Bürger vom Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Ludwigslust-Parchim die Begehung geleitet. Für das Amt haben Frau Schönrock und Herr Seiffert an der Begehung teilgenommen.

 

Haus 1 Altbau:

 

Treppenraum EG

-          Tür Raum 014 und Küche müssen die Funktion rauchdicht und selbstschließend erfüllen.

-          Tür zum Flur der Büroräume 018, 019, 020 (Funktionstür RD vorhanden) ist mit einem Freilauftürschließer auszustatten, da die Tür selbstschließend im Brandfall funktionieren muss, wird derzeit mechanisch offengehalten.

-          Möbel im notwendigen Treppenhaus müssen B1 Qualität haben. Sind zu entfernen und ggf. in B1 Qualität auszutauschen.

-          Der Team Kopierer ist aus Treppenhaus an einen geeigneten Standort zu entfernen   

-          Der Schalter für die Entrauchung der Glaskuppel ist zu kennzeichnen.

-          Die Treppe zum OG entspricht nicht den brandschutz-technischen Erfordernissen und ist zu ertüchtigen ggf. gegen eine zugelassene Treppe auszutauschen.

 

Im Obergeschoss ist eine Trennung des Flures vom Treppenhaus notwendig.

 

Der zurzeit vorhandene Treppenraum am Austritt der Treppe im Obergeschoss, der als Wartebereich und Flur fungiert, ist mit dem unteren Bereich als eine Funktionseinheit zu betrachten. Somit müssten alle von diesem Raum abgehenden Büroräume 101, 102, 103, 104, 105, 106 sowie Polizei mit Funktionstüren rauchdicht (RD)und selbstschließend (SS) ausgestattet werden und die Tür zum Flur Koordinierungsstelle muss selbstschließend sein, d.h. die momentan vorhandene mechanische Türfeststellung muss entfernt werden.

Die Möbel in der Wartezone sind ebenfalls nicht in B1 Qualität und zu entfernen.

 

Theoretisch wäre es möglich die Räume 103-106 durch eine Funktionstür vom Treppenraum zu separieren und diese Tür RD SS eventuell mit einem Freilauftürschließer auszustatten.

 

Haus 2 Anbau:

 

-          Raum 204 – Der Oben Türschließer (OTS) wurde demontiert, ist wieder anzubauen.

-          Treppenhaus (TRH) – Kopierer und Papierlagerung sind aus dem Treppenraum zu entfernen und anderen Ortes anzuordnen Bsp. Zwischenraum Anbau/Altbau

-          Türen (Funktionstür RD vorhanden) vom TRH zum Flur der Räume 201, 202 ,203 und Tür vom TRH in den Zwischenraum zum Nebenausgang ist selbstschließend umzurüsten (Freilauftürschließer) Halterung zur mechanischen Feststellung ist zu demontieren.

 

Fazit:

 

-          Im Haus 1 Altbau zeichnen sich notwendige Instandhaltungsmaßnahmen ab. Unter anderem ist die Fußbodenkonstruktion im Vorraum zum Flur Koordinierungsstelle/LVB an mehreren Stellen defekt.

-          Ein Teil von Türen erfüllt notwendige Funktionsanforderungen nicht.

-          Die allgemeine Beleuchtung ist am Ende Ihrer Lebensdauer angekommen und wäre durch ein wirtschaftlicheres Beleuchtungssystem als energetische Maßnahme auszutauschen.

-          Die interne Verkabelung ist auf die Erfordernisse der Digitalisierung und dem Einsatz notwendiger neuer EDV Systeme anzupassen.

-          Ein Gebäudeinformations- bzw. Gebäudeleitsystem für ein modernes Bürgeramt fehlt derzeit ganz.

-          Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Mängel im Haus 2 kurzfristig abzustellen und für das Haus 1 ein Konzept unter Einbeziehung der Themen Instandhaltung/Brandschutz/Gestaltung durch einen Planer erarbeiten zu lassen und in den Haushalt 2020 aufzunehmen. 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Das Amt Stralendorf hat die festgestellten Mängel im Haus 2 (Anbau) kurzfristig durch die notwendigen Instandsetzungsarbeiten abzustellen. Die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 4.000,00 € sind durch die im Haushalt festgelegten Mittel zu bedienen, wurden jedoch nicht geplant.

2.

Durch das Amt Stralendorf sind die Kosten für eine Sanierung des Haus 1 im Hinblick auf Instandsetzung, Brandschutzertüchtigung und Gestaltung zu ermitteln und leistungsfähige Planungsbüros zu akquirieren.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Instandsetzung im Haus 2 betragen ca. 4.000,00 € und werden aus bereitgestellten Haushaltsmittel aus dem Haushalt 2019 bestritten.

 

Die geschätzten Kosten für die Sanierung des Haus 1, im Hinblick auf Instandsetzung, Brandschutzertüchtigung und Gestaltung, belaufen sich auf ca. 275 T€ und werden im Haushaltsjahr 2020 eingeplant.  

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        12

Davon stimmberechtigt:                                               12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -