Sitzung: 16.05.2019 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/AMT/291
Sach- und Rechtslage:
Am 20.03.2019 wurde im Amtsgebäude eine
Brandschutzbegehung durchgeführt. Als Sachverständiger hat Herr Bürger vom
Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Ludwigslust-Parchim
die Begehung geleitet. Für das Amt haben Frau Schönrock und Herr Seiffert an
der Begehung teilgenommen.
Haus 1 Altbau:
Treppenraum EG
-
Tür Raum 014 und Küche müssen die Funktion rauchdicht
und selbstschließend erfüllen.
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Tür zum Flur der Büroräume 018, 019, 020 (Funktionstür
RD vorhanden) ist mit einem Freilauftürschließer auszustatten, da die Tür
selbstschließend im Brandfall funktionieren muss, wird derzeit mechanisch
offengehalten.
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Möbel im notwendigen Treppenhaus müssen B1 Qualität
haben. Sind zu entfernen und ggf. in B1 Qualität auszutauschen.
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Der Team Kopierer ist aus Treppenhaus an einen
geeigneten Standort zu entfernen
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Der Schalter für die Entrauchung der Glaskuppel ist zu
kennzeichnen.
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Die Treppe zum OG entspricht nicht den
brandschutz-technischen Erfordernissen und ist zu ertüchtigen ggf. gegen eine
zugelassene Treppe auszutauschen.
Im Obergeschoss ist eine Trennung des Flures vom
Treppenhaus notwendig.
Der zurzeit vorhandene Treppenraum am Austritt der
Treppe im Obergeschoss, der als Wartebereich und Flur fungiert, ist mit dem
unteren Bereich als eine Funktionseinheit zu betrachten. Somit müssten alle von
diesem Raum abgehenden Büroräume 101, 102, 103, 104, 105, 106 sowie Polizei mit
Funktionstüren rauchdicht (RD)und selbstschließend (SS) ausgestattet werden und
die Tür zum Flur Koordinierungsstelle muss selbstschließend sein, d.h. die
momentan vorhandene mechanische Türfeststellung muss entfernt werden.
Die Möbel in der Wartezone sind ebenfalls nicht in B1
Qualität und zu entfernen.
Theoretisch wäre es möglich die Räume 103-106 durch eine
Funktionstür vom Treppenraum zu separieren und diese Tür RD SS eventuell mit
einem Freilauftürschließer auszustatten.
Haus 2 Anbau:
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Raum 204 – Der Oben Türschließer (OTS) wurde demontiert,
ist wieder anzubauen.
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Treppenhaus (TRH) – Kopierer und Papierlagerung sind aus
dem Treppenraum zu entfernen und anderen Ortes anzuordnen Bsp. Zwischenraum
Anbau/Altbau
-
Türen (Funktionstür RD vorhanden) vom TRH zum Flur der
Räume 201, 202 ,203 und Tür vom TRH in den Zwischenraum zum Nebenausgang ist
selbstschließend umzurüsten (Freilauftürschließer) Halterung zur mechanischen
Feststellung ist zu demontieren.
Fazit:
-
Im
Haus 1 Altbau zeichnen sich notwendige Instandhaltungsmaßnahmen ab. Unter
anderem ist die Fußbodenkonstruktion im Vorraum zum Flur
Koordinierungsstelle/LVB an mehreren Stellen defekt.
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Ein
Teil von Türen erfüllt notwendige Funktionsanforderungen nicht.
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Die
allgemeine Beleuchtung ist am Ende Ihrer Lebensdauer angekommen und wäre durch
ein wirtschaftlicheres Beleuchtungssystem als energetische Maßnahme
auszutauschen.
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Die
interne Verkabelung ist auf die Erfordernisse der Digitalisierung und dem
Einsatz notwendiger neuer EDV Systeme anzupassen.
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Ein
Gebäudeinformations- bzw. Gebäudeleitsystem für ein modernes Bürgeramt fehlt
derzeit ganz.
-
Aus
diesem Grund wird vorgeschlagen, die Mängel im Haus 2 kurzfristig abzustellen
und für das Haus 1 ein Konzept unter Einbeziehung der Themen
Instandhaltung/Brandschutz/Gestaltung durch einen Planer erarbeiten zu lassen
und in den Haushalt 2020 aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
1.
Das Amt Stralendorf hat die festgestellten Mängel im
Haus 2 (Anbau) kurzfristig durch die notwendigen Instandsetzungsarbeiten
abzustellen. Die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 4.000,00 €
sind durch die im Haushalt festgelegten Mittel zu bedienen, wurden jedoch nicht
geplant.
2.
Durch das Amt Stralendorf sind die Kosten für eine
Sanierung des Haus 1 im Hinblick auf Instandsetzung, Brandschutzertüchtigung
und Gestaltung zu ermitteln und leistungsfähige Planungsbüros zu akquirieren.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die
Instandsetzung im Haus 2 betragen ca. 4.000,00 € und werden aus
bereitgestellten Haushaltsmittel aus dem Haushalt 2019 bestritten.
Die geschätzten Kosten für die
Sanierung des Haus 1, im Hinblick auf Instandsetzung, Brandschutzertüchtigung
und Gestaltung, belaufen sich auf ca. 275 T€ und werden im Haushaltsjahr 2020
eingeplant.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-