Sitzung: 16.05.2019 Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -
Vorlage: 2019/AMT/289
Sach- und Rechtslage:
Der Schulhof der Schule Stralendorf sollte seit 2009
(III. BA) erneuert werden.
Da die Förderperiode verschiedener Zuwendungsrichtlinien
im Jahr 2020 endet, sollten so viele Mittel wie möglich, eingeworben werden.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Schülerumfrage
soll ein Konzept für die Umgestaltung des Schulhofes erarbeitet werden. Ansatz
der Maßnahme ist die Schaffung eines Bewegungshofes mit Elementen, die gezielt
die sportliche Betätigung der Kinder anregen. Die Elemente sind dabei so
auszuwählen, dass die Kinder sie gleichzeitig oder in Interaktion miteinander
nutzen, um die soziale Entwicklung zu unterstützen.
Dieses Konzept wurde mehreren Fördermittelgebern
vorgestellt. Im Ergebnis ist eine Zuwendung durch LEADER denkbar.
Der
Fördermittelantrag ist kurzfristig zu stellen und die Umsetzung erfolgt im Jahr
2020. Die mögliche Fördersumme wird nach der Projektvorstellung mitgeteilt. Die
Gesamtkosten und die Fördersumme werden dem Amtsausschuss im Rahmen der
Haushaltsplanung 2020 zur Entscheidung vorgelegt.
Die Planungskosten im Jahr 2019
werden ca. 10.000 € betragen. Die Planungskosten sind unvorhergesehen sowie für
den Schulbetrieb unabweisbar und stellen eine außerplanmäßige Ausgabe dar. Die
Voraussetzungen des § 50 KV M-V werden als gegeben angenommen.
Beschlussvorschlag:
- Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf
beschließt die Durchführung des Projektes Bewegungshof Schule Stralendorf.
- Die außerplanmäßigen Mittel i.H.v. 10.000
€ werden für die Planungskosten im Jahr 2019 bereitgestellt. Die
Gesamtkosten werden im Haushalt für das Jahr 2020 eingeplant.
- Der
Amtsvorsteher wird ermächtigt, Aufträge für das Projekt Bewegungshof
innerhalb der Wertgrenze i.H.v. 10.000 € zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Jahr 2019 werden
Planungskosten i.H.v. 10.000 € vorgesehen. Die Gesamtkosten werden im Jahr 2020
im Haushalt berücksichtigt.
Anlagen
Ergebnisse Schülerumfrage
Fotos Ist-Zustand
Konzeptentwurf Bewegungshof
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 16
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 12
Davon stimmberechtigt: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
-
Ungültige Stimmen:
-