Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Der Schulhof der Schule Stralendorf sollte seit 2009 (III. BA) erneuert werden.

 

Da die Förderperiode verschiedener Zuwendungsrichtlinien im Jahr 2020 endet, sollten so viele Mittel wie möglich, eingeworben werden.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Schülerumfrage soll ein Konzept für die Umgestaltung des Schulhofes erarbeitet werden. Ansatz der Maßnahme ist die Schaffung eines Bewegungshofes mit Elementen, die gezielt die sportliche Betätigung der Kinder anregen. Die Elemente sind dabei so auszuwählen, dass die Kinder sie gleichzeitig oder in Interaktion miteinander nutzen, um die soziale Entwicklung zu unterstützen.

Dieses Konzept wurde mehreren Fördermittelgebern vorgestellt. Im Ergebnis ist eine Zuwendung durch LEADER denkbar.

Der Fördermittelantrag ist kurzfristig zu stellen und die Umsetzung erfolgt im Jahr 2020. Die mögliche Fördersumme wird nach der Projektvorstellung mitgeteilt. Die Gesamtkosten und die Fördersumme werden dem Amtsausschuss im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 zur Entscheidung vorgelegt.

Die Planungskosten im Jahr 2019 werden ca. 10.000 € betragen. Die Planungskosten sind unvorhergesehen sowie für den Schulbetrieb unabweisbar und stellen eine außerplanmäßige Ausgabe dar. Die Voraussetzungen des § 50 KV M-V werden als gegeben angenommen.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Amtsausschuss des Amtes Stralendorf beschließt die Durchführung des Projektes Bewegungshof Schule Stralendorf.
  2. Die außerplanmäßigen Mittel i.H.v. 10.000 € werden für die Planungskosten im Jahr 2019 bereitgestellt. Die Gesamtkosten werden im Haushalt für das Jahr 2020 eingeplant.
  3. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, Aufträge für das Projekt Bewegungshof innerhalb der Wertgrenze i.H.v. 10.000 € zu erteilen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Jahr 2019 werden Planungskosten i.H.v. 10.000 € vorgesehen. Die Gesamtkosten werden im Jahr 2020 im Haushalt berücksichtigt.

 

Anlagen

Ergebnisse Schülerumfrage

Fotos Ist-Zustand

Konzeptentwurf Bewegungshof

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         16

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:        12

Davon stimmberechtigt:                                               12

Ja-Stimmen:                                                    12

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      -

Ungültige Stimmen:                                          -