Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: 3, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde Wittenförden plant am Standort Großer Hansberg Flst.39/57, eine Ladestation mit bis zu zweimal 22 kW Ladeleistung zu errichten. Damit können zwei Elektrofahrzeuge gleichzeitig geladen werden.

 

Der Anschluss erfolgt über die nächstgelegene Transformatorenstation der WEMAG Netz GmbH und wird mit Ökostrom der WEMAG AG versorgt. Die Gemeinde Wittenförden plant die Ladestation ganztägig zu Verfügung zu stellen, sodass Ladevorgänge jederzeit autark möglich sind. Außerdem wird darauf geachtet, dass eine diskriminierungsfreie Abrechnung gewährleistet wird. So können möglichst viele vertragsbasierte, aber auch spontane Bezahlmethoden ermöglicht werden und nahezu jeder Kunde einfach Zugang zur Ladung seines Fahrzeuges erhält. Die Gemeinde Wittenförden hat sich vor diesem Hintergrund für das Backend der WEMAG AG entschieden und möchte die WEMAG mit der technischen und kaufmännischen Betriebsführung der Ladesäule beauftragen.

 

Mit der Errichtung der Ladestation möchte die Gemeinde die Attraktivität der Tourismusregion stärken sowie die Verweildauer am Standort maximieren. Außerdem möchte die Gemeinde Wittenförden einen aktiven Beitrag zu Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit leisten, indem sie die Errichtung von Ladeinfrastruktur und somit auch die Elektromobilität fördert. Damit wird neben einem geringeren Schadstoffausstoß und auch einer niedrigerer Lärmpegel am Standort erreicht. Bei einer geschätzten durchschnittlichen Lieferung von 5.760 kWh/Jahr an der Ladestation, ist von einem vermiederten CO2-Austoß von 4,68 Tonnen/Jahr auszugehen.

 

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 20.784,-€, es wird eine 50%-ige Förderung durch das LFI in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil beläuft sich auf 10.392,- € Haushaltsmittel hierfür sind für 2019 noch nicht geplant. Die Mittel sind nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung in den Haushalt einzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittenförden beschließt, dass eine Ladestation für Elektrofahrzeuge aufgestellt wird. Die Mittel werden in den Haushalt eingestellt, wenn eine Vereinbarung mit dem Energieversorger über die Kostenteilung des Eigenanteils und der Anlagenwartung und –unterhaltung vorliegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen entstehen erst bei Abschluss einer noch auszuhandelnden Vereinbarung. Diese wird durch die Gemeindevertretung geprüft und beschlossen.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:         13

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:       9

Davon stimmberechtigt:                                    9

Ja-Stimmen:                                                    6

Nein-Stimmen:                                                 -

Stimmenenthaltungen:                                      3

Ungültige Stimmen:                                          -