Sitzung: 06.05.2019 Gemeindevertretung Wittenförden
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: -, Enthaltungen: 3, Befangen: -
Sach- und Rechtslage:
Die Gemeinde Wittenförden
plant am Standort Großer Hansberg Flst.39/57, eine Ladestation mit bis zu
zweimal 22 kW Ladeleistung zu errichten. Damit können zwei Elektrofahrzeuge
gleichzeitig geladen werden.
Der
Anschluss erfolgt über die nächstgelegene Transformatorenstation der WEMAG Netz
GmbH und wird mit Ökostrom der WEMAG AG versorgt. Die Gemeinde Wittenförden
plant die Ladestation ganztägig zu Verfügung zu stellen, sodass Ladevorgänge
jederzeit autark möglich sind. Außerdem wird darauf geachtet, dass eine
diskriminierungsfreie Abrechnung gewährleistet wird. So können möglichst viele
vertragsbasierte, aber auch spontane Bezahlmethoden ermöglicht werden und
nahezu jeder Kunde einfach Zugang zur Ladung seines Fahrzeuges erhält. Die
Gemeinde Wittenförden hat sich vor diesem Hintergrund für das Backend der WEMAG
AG entschieden und möchte die WEMAG mit der technischen und kaufmännischen
Betriebsführung der Ladesäule beauftragen.
Mit
der Errichtung der Ladestation möchte die Gemeinde die Attraktivität der
Tourismusregion stärken sowie die Verweildauer am Standort maximieren. Außerdem
möchte die Gemeinde Wittenförden einen aktiven Beitrag zu Umweltfreundlichkeit
und Nachhaltigkeit leisten, indem sie die Errichtung von Ladeinfrastruktur und
somit auch die Elektromobilität fördert. Damit wird neben einem geringeren
Schadstoffausstoß und auch einer niedrigerer Lärmpegel am Standort erreicht.
Bei einer geschätzten durchschnittlichen Lieferung von 5.760 kWh/Jahr an der
Ladestation, ist von einem vermiederten CO2-Austoß von 4,68 Tonnen/Jahr
auszugehen.
Die Kosten für die Maßnahme
belaufen sich auf ca. 20.784,-€, es wird eine 50%-ige Förderung durch das LFI
in Aussicht gestellt. Der Eigenanteil beläuft sich auf 10.392,- €
Haushaltsmittel hierfür sind für 2019 noch nicht geplant. Die Mittel sind nach
Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung in den Haushalt einzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Wittenförden beschließt, dass eine Ladestation für Elektrofahrzeuge
aufgestellt wird. Die Mittel werden in den Haushalt eingestellt, wenn eine
Vereinbarung mit dem Energieversorger über die Kostenteilung des Eigenanteils
und der Anlagenwartung und –unterhaltung vorliegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen entstehen erst bei Abschluss einer noch auszuhandelnden Vereinbarung. Diese wird durch die Gemeindevertretung geprüft und beschlossen.
Bemerkungen
Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V
waren keine Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 13
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 9
Davon stimmberechtigt:
9
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
-
Stimmenenthaltungen:
3
Ungültige Stimmen:
-