Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: -, Befangen: -

Sach- und Rechtslage:

Das vorhandene Rohrnetz im Altbau des Kindergartens ist störanfällig. Es fehlt ein Trinkwasserfilter und aktuell ist der Keimschutz nicht gegeben. Aus der Historie verläuft die Zirkulationsleitung gedämmt im ungedämmten Dachraum, was zu Wärmeverlusten führt. Die 2015 durchgeführte Anlagenerweiterung für den Anbau schließt am alten TW System an, dabei wurde der Mischer nicht fachgerecht montiert und die Zirkulationspumpe ist ausgefallen. Die Firma Langhof wurde zu Regressmaßnahmen aufgefordert. Fa. Langhof wird am 29.04.2019 oder 30.04.2019 (gem. Abstimmung mit KITA) im Rahmen der Gewährleistung die vorhandenen Zirkulationspumpe (gem. Bestand) austauschen, den Mischer für den Anbau demontieren und die Kinderwaschbecken im Anbau mit Thermostaten zum Verbrühungsschutz versehen. Die zuständige Hygienebehörde führt parallel eine Trinkwasseruntersuchung durch deren Ergebnis ab 03.05.2019 zu erwarten ist.

Der Kita Träger AWO Kreisverband Ludwigslust e.V. hält Mittel für Renovierungsarbeiten des Kita Altbau in 2019 vor und möchte diese Maßnahme vor der Renovierung durchgeführt wissen. Dies ist auch im Interesse der Gemeinde zu sehen. Für die Maßnahme liegen 2 Angebote vor. Nach Auswertung über Vergleich der Angebote ergibt sich für die Fa. DWS eine Summe von 12.090,35 € und Fa. Langhof 18.505,69 €.

Um die notwendige Sanierung in den Sommerferien der Kita durchführen zu können ggf. früher, falls ein positives Ergebnis bei der Trinkwasseruntersuchung erfolgt, beauftragt die Gemeinde die Firma DWS als günstigsten Bieter mit der Ausführung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beauftragt die Firma DWS als günstigsten Bieter mit der Ausführung.

 

Notwendige Arbeiten wie Rohrverkleidung und ggf. Brandschottungen, die im Angebot der Fa. DWS nicht enthalten sind, werden extra angefragt und vergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die im Haushalt eingestellten Mittel von 22.000,00 € werden durch diese Maßnahme nicht ausgeschöpft.

 

Bemerkungen

Aufgrund des § 24 der Kommunalverfassung des Landes M-V waren keine/folgende Mitglieder der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

è  die Bürgermeisterin, Frau Gisela Buller und

è  Herr Florian Reinartz

 

Abstimmungsergebnis

 

Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:                      8

Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:                     7

Davon stimmberechtigt:                                                5

Ja-Stimmen:                                                                5

Nein-Stimmen:                                                             -

Stimmenenthaltungen:                                                  -

Ungültige Stimmen:                                                      -